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KZBV Jahrbuch 2024

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 34 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2024

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2023 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2024

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2023 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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6.1  Kurzbericht

Zahl der Vertragszahnärzte

Die Zahl der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte (Vertragszahnärzte) in Deutschland betrug Ende 2023 44.052 (alte Bundesländer inkl. Berlin 37.067, neue Bundesländer 6.985). Damit ging die Zahl der Vertragszahnärzte in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % zurück (alte Bundesländer 2,2 %, neue Bundesländer 4,9 %). Im Verlauf der ersten zwei Quartale des Jahres 2024 war ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. Am Ende des II. Quartals 2024 betrug die Zahl der Vertragszahnärzte in Deutschland 43.439 und ging damit um 2,4 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal zurück.

Die Entwicklung ist vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Anfang 2007 zu sehen, mit dem neue Möglichkeiten zur zahnärztlichen Berufsausübung geschaffen wurden. Insbesondere können Vertragszahnärzte seitdem im erweiterten Umfang Zahnärzte anstellen, Zweigpraxen eröffnen oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften gründen. Eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der Zusammenarbeit von Angestellten ergibt sich zudem aus den Änderungen des Bundesmantelvertrags - Zahnärzte (BMV-Z) im Februar 2019, nach denen nunmehr drei bzw. mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt tätig werden können. Neben dem VÄndG hat vor allem das seit dem 23.07.2015 geltende GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung weiter flexibilisiert, was Vertragszahnärzten das Betreiben fachgruppengleicher statt wie bislang nur fachgruppenübergreifender medizinischer Versorgungszentren ermöglichte. Auch Kommunen können seither durch Gründung medizinischer Versorgungszentren aktiv auf die regionale Versorgungssituation Einfluss nehmen.

Inhalt gekürzt.

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