Deutsche Medizintechnikindustrie: Wachstum, aber zunehmende Herausforderungen
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Rechtsunsicherheit vorprogrammiert?
Im April 2021, gleich zu Beginn der selbstausgerufenen “digitalen Dekade”, veröffentlichte die Europäische Kommission einen ersten Verordnungsentwurf, um künstliche Intelligenz (KI) EU-weit zu regulieren. Die KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act, AIA) stellt nicht nur ein ambitioniertes und hochkomplexes, sondern in dieser Form auch weltweit einzigartiges Unterfangen dar. Umso wichtiger ist es, die möglichen Implikationen für Medizintechnikhersteller und den aktuellen Stand der Verhandlungen in Brüssel im Blick zu behalten.
Dass künstliche Intelligenz bislang wenig reguliert ist, erscheint kaum verwunderlich. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die genaue Definition von Begriffen wie “KI” oder “maschinelles Lernen” weiterhin umstritten ist - und sich dieser Technologiebereich mitten in rasanten und unvorhersehbaren Entwicklungsschüben befindet. Dieser hochvariable und schwer vorhersehbare Entwicklungsverlauf von künstlicher Intelligenz ist der EU-Kommission sicherlich bewusst. Sie sieht den akuten Handlungsbedarf für einen KI-Rechtsrahmen aber eher darin begründet, EU-Bürgerinnen und -Bürger zeitnah vor gefährlichen KI-Systemen zu schützen, Grundrechte zu stärken und - durch horizontale Vorgaben für KI-Systeme - ein hohes Sicherheitsniveau von KI-Technologie im EU-Binnenmarkt zu garantieren. Gleichzeitig soll durch einen klaren Regulierungsrahmen mehr Rechtssicherheit geschaffen werden - im Sinne eines gestärkten europäischen Standorts für mehr Innovationen und Investitionen im KI-Bereich.
Bei aller Betonung von innovationsfördernden Effekten kristallisiert sich aber, nach genauerer Betrachtung des Rechtstextes, die sicherheitsbezogene Zielsetzung als eindeutiger Schwerpunkt der KI-Verordnung heraus. So soll die Regulierung von KI-Systemen in einem klassifizierenden, risikobasierten Ansatz verankert sein: KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken (wie z. B. für Social Scoring) werden verboten, für Hochrisiko-KI-Systeme sollen umfassende Pflichten gelten und Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sein, während ausgewählten Systemen mit besonderem Manipulationspotential Transparenzpflichten auferlegt werden.