Der ATLAS DENTAL Europa bietet geballte Fakten zu den Strukturen von 11 bedeutenden Dentalländern in Europa, plakative Erläuterungen und signifikante Marktdaten in 77 Karten und Abbildungen verarbeitet. Ein Alleinstellungsmerkmal von Atlas Dental Europa sind die “Länder-Strukturprofile”, die es Ihnen ermöglichen, auf einen Blick sowohl die zentralen Marktkennzahlen auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite zu erfassen.
Fordern Sie (im Preis inbegriffen) auch die 250 Seiten starke Printversion an oder informieren Sie sich per E-Mail an nadine.brohammer@rebmann-research.de über eine Unternehmenslizenz für weitere Nutzer.
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In Belgien sind 99 % der Bevölkerung in einem Pflichtversicherungssystem (Bismarck-Modell). Dieses besteht aus fünf privaten Krankenkassen, einem Fonds für Bahnmitarbeiter und einer öffentlichen Kasse. Die öffentlichen Krankenkassen heißen auf Französisch “mutuelles” und auf Flämisch “ziekenfonds”. Das System ist größtenteils von der Sozialversicherung finanziert. Die Versicherungsbeiträge tragen Arbeitnehmer (3,55 % vom Bruttogehalt) und Arbeitgeber (3,8 % vom Bruttogehalt). Selbstständige zahlen den Beitrag von 7,35 % selbst.66 Die Versicherungsbeiträge sind einkommens- und nicht risikoabhängig. Das System funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die Versicherten müssen also zuerst in Vorleistung gehen.
Die zahnmedizinische Versorgung ist im Allgemeinen sehr gut. Das belgische Sozialversicherungssystem deckt einen großen Anteil der zahnmedizinischen Leistungen ab, bei Kindern nahezu alle. Zahnmedizinische Versorgung und Prävention bei Kindern werden auch durch zahnärztliche Teams, die Schulen und Kindergärten besuchen, unterstützt. Bei Erwachsenen werden präventive Basis-Leistungen, konservierende Maßnahmen sowie endodontische Basisleistungen weitgehend erstattet. Abhängig davon, ob der Patient die Wahrnehmung regelmäßiger Check-ups nachweisen kann, und je nach erforderlicher zahnmedizinischer Behandlung werden zwischen 63 und 95 % der Behandlungskosten erstattet. Patienten der Altersgruppe 50+ bekommen herausnehmbaren Zahnersatz erstattet, jüngere Patienten nur, wenn spezielle medizinische Gründe vorliegen (Gutachten erforderlich). Nicht übernommen werden die Kosten für Kronen, Brücken oder Implantate.