Der bundesweit für Zahnersatzleistung geltende Punktwert steigt zum 1.1.2020 um 3,0% auf 0,9576 Euro. Darauf einigten sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband. Der neue Punktwert gilt für alle Heil- und Kostenpläne, die ab 1.1.2020 erstellt werden.
Vorangegangen war eine Einigung des Verbands der Deutschen Zahntechniker-Innungen und des GKV-Spitzenverbands bei der Festsetzung neuer bundeseinheitlicher Preise für zahntechnische Leistungen in der Zahnersatz-Regelversorgung.
Quelle: KZBV – KZBV und GKV-SV schließen Verhandlungen erfolgreich ab
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