Das Qualitätsmanagement von Krankenhäusern und Arztpraxen muss künftig ein Konzept zum Akutschmerzmanagement verpflichtend beinhalten. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. September hervor, der damit seine Qualitätsmanagement-Richtlinie ergänzt hat.
Ziel des Schmerzmanagements als fester Bestandteil des Qualitätsmanagements von Einrichtungen, die Operationen durchführen, ist die Vorbeugung, Reduzierung oder Beseitigung von Schmerzen. Folglich soll diese Aufgabe qualifiziertem pflegerischem und ärztlichem Personal vorbehalten sein und Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der Einrichtungsgröße und Komplexität des entsprechenden Eingriffs konkret vergeben werden. Die personellen und organisatorischen Ressourcen sollen in dem erarbeiteten Akutschmerzmanagementkonzept innerhalb indikationsspezifischer Regelungen dar- und festgelegt werden. Für größere Einrichtungen kommt bspw. ein Akutschmerzdienst mit festgelegten Zeitkontingenten in Frage. Während für kleinere Praxen z.B. Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung beitragen können. Diese schmerztherapeutischen Weiterbildungen des Personals sollen gleichermaßen wie die standardisierte Erfassung der patientenindividuellen Schmerzen und die Einbeziehung der Patienten in die Therapieentscheidung Teil der im Konzept enthaltenen Beschreibung sein.
Ein qualitativ hochwertiges Schmerzmanagement beinhaltet außerdem insbesondere eine standardisierte Erfassung von Akutschmerzen mithilfe aussagekräftiger Instrumente. Einrichtungen, die Operationen mit derartigen Schmerzuständen in der Folge durchführen, sind laut Beschluss zur Entwicklung und Anwendung eines internen Akutschmerzmanagementkonzepts verpflichtet. Patienten, bei denen Schmerzen vorliegen oder zu erwarten sind, können so zielgerichtet behandelt und Schmerzen vorgebeugt bzw. beseitigt werden.
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