Qualitätsmanagementsysteme: Das Europäische Praxisassessment

Qualitätsmanagementsysteme: Das Europäische Praxisassessment

Das Europäische Praxisassessment (EPA) ist ein, auf europäischer Ebene, wissenschaftlich entwickeltes und in seiner Wirksamkeit evaluiertes Qualitätsmanagementsystem. Diesem liegt, ebenso wie anderen Modellen ein Qualitätsmanagementansatz zugrunde, der auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Arztpraxen („lernendes System“) ausgerichtet ist. Die Basis von EPA ist der Qualitätskreislauf (PDCA-Zyklus). Das Modell wird in fünf fachgruppenspezifischen Varianten angeboten:

  1. Hausärzte (seit 2004)
  2. Kinder- und Jugendmediziner (seit 2005)
  3. Weitere Facheinrichtungen inkl. Zuweiserbefragung (seit 2006)
  4. Zahnärzte (seit 2006)
  5. Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

EPA unterscheidet fünf übergeordnete Themenfelder der Qualität, die sogenannten Domänen:

  1. Infrastruktur
  2. Patienten
  3. Informationen
  4. Team
  5. Qualität und Sicherheit

Diesen sind 31 Unterthemen (Dimensionen) zugeordnet. Sie beinhalten derzeit 279 qualitätsrelevante Einzelaspekte, die sogenannten Indikatoren. Somit ist es möglich, alle organisatorischen Bereiche der Praxis empirisch zu erfassen und auszuwerten. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Stärken-Schwächen-Analysen mit EPA.

EPA als validiertes System

Die EPA-Qualitätsindikatoren decken sämtliche in der G-BA-Richtlinie geforderten Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagement-Systems ab. Als bisher einziges QM-System beinhaltet EPA die gemäß Richtlinie geforderte validierte Patientenbefragung (EUROPEP). Regelmäßig werden alle EPA-Qualitätsindikatoren überprüft und systematisch aktualisiert. Nach dem Beschluss des G-BA zur neuen QM-Richtlinie wurden 2017 alle Indikatoren einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Es wurden einige Anpassungen sowie Ergänzungen zu den neuen Bereichen der Richtlinie vorgenommen, z.B. zur Arzneimitteltherapiesicherheit, Schmerzmanagement und Vermeidung von Stürzen und Sturzfolgen.

Zertifizierung nach EPA-Verfahren erfordert Erfüllung der notwendigen Kriterien

Entschließt sich eine Einrichtung für die Zertifizierung nach dem EPA-Verfahren, müssen zunächst alle zuvor genannten Bestandteile ordnungsgemäß absolviert werden. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig und wird von der Stiftung Praxissiegel e.V. vergeben. Es kann von Hausärzten, Zahnärzten, Kinder- und Jugendärzten sowie Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen und Medizinischer Versorgungszentren beantragt werden. Um ein solches Zertifikat zu erhalten, müssen Arztpraxen bestimmte Kriterien erfüllen. Zu Beginn steht die ordnungsgemäße Durchführung aller Elemente des EPA-Verfahrens. Hierzu gehören:

  • Ein schriftliches Selbstassessment
  • Eine schriftliche Befragung der Mitarbeiter und Patienten (ggf. Zuweiser)
  • Eine Praxisbegehung durch einen akkreditierten Visitor
  • Ein Interview des Visitors mit dem hauptverantwortlichen Arzt
  • Sowie eine durch den Visitor moderierte Teambesprechung inkl. Feedback und Erarbeitung von Veränderungen.

Weiterhin muss eine Arztpraxis mindestens 50% der im Verfahren angewandten Indikatoren erfüllen (279); bei bestimmten Kriterien dürfen zudem keine Mängel in der Einrichtung festgestellt werden.

Neueste Aktualisierung definiert Kriterien zur Erhöhung der Wertigkeit des Zertifikats

Die Zertifizierungskriterien wurden im Rahmen von Überarbeitungen der EPA-Modelle für alle Fachrichtungen angepasst. Durch folgende Änderungen erhöht sich die Wertigkeit des Zertifikats der Stiftung Praxissiegel e.V.:

  • B-Kriterium: Der Mindestzielerreichungsgrad für alle geprüften Indikatoren bei einem Erstassessment erhöht sich von 50% auf 60%. Der Mindestzielerreichungsgrad für alle geprüften Indikatoren bei einem Reassessment erhöht sich von 50% auf 70%.
  • Neues C-Kriterium: Der Indikator „Die Praxis verfügt über einen schriftlichen, praxisspezifischen Hygieneplan mit geregelten Verantwortlichkeiten“ wird als neues C-Kriterium aufgenommen. Das bedeutet, dass es sich hierbei um einen besonders sicherheitsrelevanten Qualitätsaspekt handelt.

Die Änderungen gelten für alle Praxen und medizinischen Versorgungszentren, die sich ab Januar 2019 für ein Assessment anmelden.

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

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