Qualitätsmanager in der Praxis

Qualitätsmanager in der Praxis

Im Sinne der aktuellen Version der Norm DIN EN ISO 9001:2015 ist kein formaler Beauftragter der obersten Leitung mehr notwendig. Die bisherige explizite Rolle des Beauftragten der obersten Leitung wurde gestrichen und die Verantwortlichkeiten wurden zeitgemäß allgemeiner gehalten. Denn grundsätzlich ist Qualitätsmanagement immer in der Verantwortung der Geschäftsführung und jeder einzelnen Führungskraft. Dennoch wird es weiterhin so sein, dass es einen Mitarbeiter geben muss, der die Fäden aller relevanten QM-Aspekte in der Hand haben muss. Daher ist es wichtig zu wissen, dass der ursprüngliche Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) nicht abgeschafft ist, sondern die längst überfällige Aufwertung erhält. (Vgl. Dahl 2015)

Im Gesundheitswesen variiert der Begriff Qualitätsbeauftragter oder Qualitätsmanagementbeauftragter noch immer sehr stark. Fachexperten sind der Meinung, dass die Bezeichnung Qualitätsmanager die Bandbreite der Aufgaben und des Verantwortungsbereiches treffender wiedergeben.

Der Qualitätsmanager ist je nach Zielsetzung:

  • Qualitätssicherer
  • Prozessoptimierer
  • Organisationsentwickler
  • Berater
  • Auditor
  • Sekretär
  • Referent
  • Assistent der Geschäftsführung etc.

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

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