Der seit Dezember 2018 zwischen der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) und Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe geschlossene Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten (Weaning) ist seit kurzem beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIQ) registriert. Ab sofort können sich weitere Kliniken und Krankenkassen dem bundesweiten auch disziplinübergreifenden Vertrag anschließen.
Bei der Zahl der zuhause beatmeten Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz zeichnet sich ein kontinuierlicher Anstieg ab. Studien zufolge könnten bis zu 60% dieser Patienten zumindest zeitweise ohne Beatmung leben. Mit dem Qualitätsvertrag wird angestrebt das Potenzial für eine Beatmungsentwöhnung zu erheben und so eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik (Weaning-Zentrum) zu ermöglichen. Konkret erhoben wird das Potenzial im Rahmen einer telefonischen Fallkonferenz durch Spezialisten des Weaning-Zentrums gemeinsam mit dem betreuenden Arzt.
Zentrales Element des Vertrages ist die Vergütung des Aufwandes, der dem behandelnden Hausarzt durch die Fallkonferenz entsteht, auch wenn der Patient die Weaning-Kriterien nicht erfüllt. Die Abrechnung zwischen Kliniken und Krankenkassen erfolgt über die etablierten Systeme. Der Hausarzt bezieht seine Vergütung über das Krankenhaus. Zusätzlich zur Behandlungspauschale gibt es einen eigenen Entgeltschlüssel für die Berechnung der Fallkonferenz.
Eine Evaluation soll das vermutete höhere Weaning-Potenzial belegen. Beabsichtigt ist die Leistung zum Weaning-Potenzial in die Regelversorgung zu bringen.
Quelle: GKV-Netzwerk – Erster Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung geöffnet
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.