Rapider Anstieg bei COVID-19 als Berufskrankheit

Rapider Anstieg bei COVID-19 als Berufskrankheit

Laut den Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) lagen im Zeitraum von März bis Juni 2021 nahezu gleich viele Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit vor wie von Pandemiebeginn bis Ende Februar 2021.

Insgesamt wurden bis zum 30. Juni dieses Jahres 147.956 Verdachtsanzeigen auf Corona als Berufskrankheit abgegeben. Die größten Anteile liegen dabei im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit 68.297 Fällen sowie bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand mit 23.349 Fällen.

Grund dafür ist die geltende Berufskrankheiten(BK)-Liste, in der COVID-19 der BK-Nummer 3101 „Infektionskrankheiten“ zugeordnet ist. Voraussetzung für eine Anerkennung als Berufskrankheit ist laut Definition der Verordnung, dass der Versicherte „im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“.

Eine Sondererhebung der DGUV ergab, dass im Januar und Februar 2021 insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf die BK-Nummer 3101 gestellt wurden, von März bis Juni 2021 mindestens 70.000.

Quellen:

 

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