Rechengrößen für Sozialabgaben 2025: Belastung für Gutverdiener steigt

Rechengrößen für Sozialabgaben 2025: Belastung für Gutverdiener steigt

Im kommenden Jahr müssen Gutverdiener mit deutlich steigenden Sozialabgaben rechnen. Dies geht aus der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für das Jahr 2025 hervor. Grund sind die deutlich gestiegenen Löhne und Gehälter im Bundesgebiet im Jahr 2023 (+6,44%), das als Berechnungsgröße dient. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Wie entwickeln sich die wichtigsten Rechengrößen für 2025?

  • Bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird von derzeit 69.300 Euro/Jahr (5.775 Euro im Monat) auf jährlich 73.800 Euro (monatlich 6.150 Euro) angehoben. Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegen, haben die Option, sich privat zu versichern.
  • Bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Diese stellt die Höchstgrenze dar, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung vom Gehalt abgezogen werden. Sie steigt 2025 auf jährlich 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). Zum Vergleich: Aktuell liegt die Grenze bei 62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat). Personen mit einem Einkommen oberhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze werden somit im kommenden Jahr stärker belastet.
  • Bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: Sie steigt in West- und Ostdeutschland nun einheitlich auf 8.050 Euro/Monat (2024: Westdeutschland 7.550 Euro/Monat; Ostdeutschland 7.450 Euro/Monat).

 

Kommentar:

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jährlich gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst und per Verordnung festgelegt. 2025 ist die gesetzlich festgelegte schrittweise Ost-West-Rentenangleichung abgeschlossen. Grundsätzlich werden Sozialbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Übersteigt das Einkommen eines Arbeitnehmers bei der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung die festgelegten Werte, bleibt derjenige Einkommensteil, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, beitragsfrei.

Mehrbelastung für alle Arbeitnehmer in 2025

Unabhängig vom Einkommen müssen sich im kommenden Jahr alle Arbeitnehmer auf steigende Beiträge in der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung einstellen (vgl. News vom 12.11.2024 und 8.10.2024). Ferner hat die Bundesregierung am 11.11.2024 als kurzfristige Maßnahme zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung eine Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,2 Prozentpunkte beschlossen. Zum 1.1.2025 steigt damit der Beitrag für Kinderlose auf 4,2% und auf 3,4% für Menschen mit einem Kind. Der Bundesrat muss dem Beschluss noch zustimmen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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