Reform des MDK verabschiedet

Reform des MDK verabschiedet

Der bisher als Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen organisierte Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) soll neu organisiert und künftig von der Krankenkasse abgekoppelt werden. Trotz Gegenstimmen der AfD und FDP sowie Enthaltungen der Grünen und Linken lautet so ein Beschluss des Bundestages. Die künftig eigenständige Körperschaft soll ab sofort nur noch als Medizinischer Dienst (MD) agieren. Im Verwaltungsrat sind Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen vorgesehen. Außerdem sollen die Krankenkassen weiter einen Vertreter entsenden dürfen. In den Verwaltungsräten der Krankenkassen wurde im Zuge der Reform eine Geschlechterquote von 40% bestimmt. Aufgabe des MDK ist die Pflegebegutachtung und die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus unterliegt ihm die Überprüfung von Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen. Ziel der Abkopplung ist die Stärkung der Unabhängigkeit des MDK und die Eingrenzung der Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über die Abrechnung der Kliniken, sodass künftig anhand der festgestellten Abrechnungsqualität der notwendige Umfang der Prüfungen bestimmt werden kann. Ist die Abrechnungsqualität schlecht, drohen finanzielle Konsequenzen. Ab 2020 ist eine maximale Prüfquote je Krankenhaus vorgesehen. Im Rahmen der Reform wurde die Anhebung der zulässigen Prüfquote von 10 auf 12,5% beschlossen.

Quelle: Das Parlament – MDK-Reform gebilligt

 

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