Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll künftig einfacher und schneller gestaltet werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 5.7.2025 hervor. Der Entwurf richtet sich zunächst an die Berufsgruppen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Hebammen und stellt einen weiteren Schritt in der Umsetzung des im Jahr 2024 von Bund und Ländern gefassten Beschlusses dar. Dieser sieht konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse vor, insbesondere im Gesundheitswesen und mit Blick auf Abschlüsse aus Drittstaaten.
Der Entwurf zielt darauf ab, dem zunehmenden Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen entgegenzuwirken und so einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung zu leisten. Angesichts der demografischen Entwicklung wird erwartet, dass sich dieser Mangel in den kommenden Jahren weiter verschärft.
Fokus auf Effizienz und Qualität
Zentral bleibt die Wahrung fachlicher Anforderungen und patientenschutzrelevanter Standards: Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen setzt weiterhin die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der deutschen Qualifikation voraus und dient so als unverzichtbares Instrument zur Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen. Der Entwurf konzentriert sich daher auf die Optimierung des Approbationsprozesses durch Vereinfachung und Standardisierung administrativer Abläufe, mit dem Ziel, die Koordination zu verbessern, die Kommunikation zu beschleunigen und den rechtssicheren Informationsaustausch zwischen den zuständigen Landesbehörden zu gewährleisten. Künftig soll Antragstellenden in der Regel ein direkter Zugang zur Kenntnisprüfung ohne vorgelagerte Gleichwertigkeitsprüfung ermöglicht werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.
Kommentar:
Die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ausländischen Mediziner nimmt Jahr für Jahr zu. Dies geht aus den Daten der KBV hervor. Ende 2024 waren bereits 8.719 Ärzte aus dem Ausland in der ambulanten Versorgung in Deutschland tätig, was einem Plus von 7,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Zehnjahresvergleich hat sich die Zahl mehr als verdoppelt (2014: 3.751). Das Gros der ausländischen Ärzte und Psychotherapeuten (rund 63 % in 2024) stammt aus anderen EU-Staaten. Rund 18 % kommen aus dem übrigen europäischen und weitere rund 19 % aus dem außereuropäischen Ausland. Trotz Verbesserungen bei den Anerkennungsverfahren liegen die bürokratischen Hürden und Wartezeiten vor allem für jene Ärzte hoch, die nicht aus der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz stammen. Vor diesem Hintergrund stellt der Referentenentwurf des BMG einen wichtigen Schritt dar, um die Anerkennung ausländischer Heilberufsqualifikationen effizienter zu gestalten und dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Besonders positiv ist die Fokussierung auf die Vereinfachung administrativer Prozesse bei gleichbleibenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Quellen: