Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat eine neue Weiterbildungsverordnung verabschiedet. In großen Teilen wird mit der neuen Verordnung die Ende 2018 verabschiedete Muster-Weiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer umgesetzt. Neu ist:
- Einführung des Fachgebiets „Innere Medizin und Infektiologie“
- Ärzten in der Weiterbildung „Innere Medizin“ wird für sechs Monate der Einblick in ein anderes Gebiet freigestellt. Diese Änderung bietet Fächern wie der Kardiologie und Herzchirurgie die Möglichkeit, näher zusammenzurücken, was sich wiederum auf neue Versorgungsformen positiv auswirkt.
Assistenzärzte, die ihre Weiterbildungen bereits begonnenen haben, können diese – bei Einhaltung bestimmter Fristen – unter den bisherigen Voraussetzungen jedoch wahlweise auch auf Grundlage der neuen Weiterbildungsordnung fortsetzen. Für künftig angetretene Weiterbildungen gelten die neuen Regelungen.
Inkrafttreten werden die neuen Regelungen nach der noch ausstehenden Genehmigung des Gesundheitsministeriums.
Quelle: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz – Landesärztekammer beschließt neue Weiterbildungsordnung
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