Saarland beschließt Landarztquote

Saarland beschließt Landarztquote

Im Saarland soll mit dem Wintersemester 2020/2021 die Landarztquote eingeführt werden. Dies geht aus dem “Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Saarlandes” (kurz: Landarztgesetz) hervor, das der Landtag am 13.5.2020 beschlossen hat. Das Gesetz soll am 21.5.2020 in Kraft treten. Zur Umsetzung ist eine gesonderte Landarztverordnung vorgesehen, die am 29.5.2020 wirksam werden soll.

Laut Gesetz sind künftig 7,8% aller Medizinstudienplätze (= 22 Studienplätze pro Semester) Bewerbern vorbehalten, die sich zu einer späteren zehnjährigen Hausarzttätigkeit auf dem Land in einem unterversorgten Planungsbereich verpflichten. Beim Auswahlverfahren zählt nicht nur die Abiturnote, sondern insbesondere die persönliche Eignung für die Landarzttätigkeit. Quotenärzten, die sich später nicht an die Verpflichtung halten, drohen Vertragsstrafen.

Quelle: Saarland Landesamt für Soziales – Landarztquote

 

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