Sachsen-Anhalt: Sicherstellungszuschläge zur Förderung der ärztlichen Versorgung

Sachsen-Anhalt: Sicherstellungszuschläge zur Förderung der ärztlichen Versorgung

In Regionen mit besonderen Versorgungsproblemen fördert die KV Sachsen-Anhalt die Niederlassung mit einem Sicherstellungszuschlag. Hierzu hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen den Versorgungsbedarf sowie die zum Teil vorhandene (drohende) Unterversorgung festgestellt.

Zwischen dem 1.4.2024 und dem 30.6.2026 werden Sicherstellungszuschläge von bis zu 80.000 Euro je Praxis in förderfähigen Regionen und Fachrichtungen ausbezahlt. Insgesamt stehen 2,52 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei werden Praxisniederlassungen, die Übernahme einer Praxis oder die Anstellung von Ärzten bezuschusst. Von der Förderung profitieren folgende Fachrichtungen in den angegebenen Gebieten:

  • Hausärzte – Mittelbereiche Aschersleben, Gardelegen, Jessen, Salzwedel, Sangerhausen
  • Augenärzte – Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Stendal
  • Dermatologen – Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börde, Landkreis Stendal
  • Kinder- und Jugendpsychiater – Raumordnungsregion Altmark
  • Nervenärzte – Altmarkkreis Salzwedel

Daneben werden folgende Fachrichtungen in den genannten Fördergebieten mit bis zu 65.000 Euro – ebenfalls für die Praxisneugründung oder -übernahme sowie für die Anstellung von Ärzten – bezuschusst.

  • Hausärzte – Mittelbereiche Aschersleben, Bernburg, Burg (Gemeinden: Biederitz, Stadt Burg, Stadt Möckern, Möser), Dessau-Roßlau, Gardelegen, Haldensleben, Jessen, Köthen, Naumburg, Osterburg, Salzwedel, Sangerhausen, Staßfurt, Wittenberg, Zerbst
  • Augenärzte – Altmarkkreis Salzwedel, Stadt Zerbst, Landkreis Stendal
  • Dermatologen – Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börde, Salzlandkreis, Landkreis Stendal
  • HNO-Ärzte – Landkreis Stendal
  • Kinderärzte – Landkreis Börde
  • Kinder- und Jugendpsychiater – Raumordnungsregionen Altmark, Magdeburg
  • Nervenärzte – Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börde

Die finanziellen Mittel stammen jeweils hälftig von der KV Sachsen-Anhalt und den Krankenkassen.

 

Kommentar:

In Zukunft ist damit zu rechnen, dass sich die ärztliche Versorgungssituation in Sachsen-Anhalt weiter verschlechtert. Hintergrund ist, dass zum einen etwa ein Drittel der Ärzteschaft bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat und zum anderen der Anteil der Teilzeitarbeit steigt. Dadurch entsteht in Sachsen-Anhalt ein jährlicher Bedarf von 420 bis 440 Nachwuchsmedizinern. Allerdings beenden in Sachsen-Anhalt jährlich nur durchschnittlich 370 Absolventen ihr Medizinstudium. Damit kann der Bedarf an Medizinern nicht ohne weiteres gedeckt werden. Hinzu kommt außerdem, dass zwei Jahre nach Abschluss des Studiums nur noch rund 40% der Absolventen in Sachsen-Anhalt tätig sind.

Quellen:

Autor Fanny Mauch
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