Studienplatzquote soll Versorgung auf dem Land langfristig sichern
Ende September haben CDU, BSW und SPD im Sächsischen Landtag gemeinsam den Entwurf für ein Sächsisches Landzahnarztgesetz (SächsLZahnarztG) eingebracht. Kern des Vorhabens ist eine Vorabquote von bis zu 8,1 % der Zahnmedizinstudienplätze (entspricht neun Plätzen pro Jahr) für Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, nach Studium und Weiterbildung bis zu zehn Jahre in unterversorgten Regionen des Freistaats tätig zu sein. Die Auswahl erfolgt über ein zweistufiges, kompetenzorientiertes Verfahren, bei dem Praxiserfahrung und soziale Eignung stärker gewichtet werden als die Abiturnote. Bei Vertragsbruch droht eine Strafe von bis zu 250.000 €.
Hintergrund sind die wachsenden Versorgungslücken im ländlichen Raum: Laut KZV Sachsen scheiden in den kommenden zehn Jahren rund 700 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Berufsleben aus, während nur etwa halb so viele nachrücken – in einigen Regionen droht die Unterversorgung.
Kommentar:
Das Landzahnarztgesetz ist sinnvoll, aber kein kurzfristiger Rettungsanker
Mit dem Landzahnarztgesetz schafft Sachsen ein Instrument, das langfristig helfen kann, den Zahnärztemangel gezielt in strukturschwachen Gebieten abzufedern. Das geplante Gesetz adressiert zwei Schwachstellen zugleich: den engen NC-Flaschenhals und die fehlende Planungssicherheit. Als positiv ist auch die Kompetenzorientierung der Auswahl zu bewerten – wer schon in Gesundheitsberufen gearbeitet hat und seine Land-Motivation plausibel darlegt, kommt eher zum Zug. Damit steigt die Chance, tatsächlich passungsstarke Absolventen für ländliche Regionen zu gewinnen.
Das geplante Landzahnarztgesetz ist allerdings kein kurzfristiger Rettungsanker, schließlich vergehen mehr als 10 Jahre, bis die ersten Absolventen tatsächlich in ländlichen Praxen ankommen. Dennoch ist die Quote ein wichtiger Impuls, um Planungssicherheit zu schaffen und gezielt jene anzusprechen, die schon zu Studienbeginn eine Landtätigkeit anstreben.
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern sprechen für den Ansatz
Sachsen-Anhalt hat bereits mit Beginn des Wintersemesters 2025/2026 eine nahezu identische Quote eingeführt, und auch in Thüringen wurde im Jahr 2024 eine entsprechende Landzahnarztquote mit zehnjähriger Bindung und hoher Vertragsstrafe eingeführt. Mecklenburg-Vorpommern will sein bestehendes Landarztgesetz ebenfalls auf Zahnärzte ausweiten. Erste Rückmeldungen zeigen, dass die Kombination aus Quote, Stipendien und regionaler Förderung die Nachwuchssicherung planbarer macht – auch wenn belastbare Ergebnisse naturgemäß noch ausstehen.
Flankierung mit weiteren Maßnahmen erforderlich
Entscheidend wird sein, dass Sachsen die Quote nicht isoliert betrachtet: Nur mit attraktiven Niederlassungsanreizen, familienfreundlicher Infrastruktur, Unterstützung bei Praxisübernahmen und flexiblen Versorgungsmodellen kann die gesetzliche Bindung ihre Wirkung entfalten. Das Landzahnarztgesetz ist somit ein Baustein in einem größeren Puzzle – richtig eingesetzt ein strategischer Schritt gegen das drohende Praxissterben, aber kein Ersatz für eine umfassende Strukturpolitik im ländlichen Raum.
Die erst kürzlich eingeführte Förderung für in Sachsen niedergelassene Zahnärztinnen nach der Geburt eines Kindes in Höhe von 30.000 € zeigt, dass jedenfalls die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsens (KZVS) die Notwendigkeit solcher flankierender Maßnahmen bereits erkannt hat. Lesen Sie dazu unsere News vom 27.6.2025.
Quellen:
- zm online – Neues Förderprogramm für niedergelassene Zahnärztinnen
- Sächsischer Landtag – Gesetzentwurf: Gesetz zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen
- Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt – WAS IST DIE LANDZAHNARZTQUOTE?
- zm online – Thüringen hat jetzt eine Land(zahn)arztquote
- zm online – Mecklenburg-Vorpommern plant Landzahnarztquote