Basierend auf den bisherigen Erfahrungen mit Fördermaßnahmen zur Abwendung von Versorgungsdefiziten wurden in Sachsen die Förderbedingungen bereits im April dieses Jahres grundlegend überarbeitet. Für Neu- und Quereinsteiger gelten ab 1.7.2020 weiterentwickelte Fördermaßnahmen und innovative Förderprogramme. Auch für bestehende Praxen gibt es Fördermöglichkeiten.
Maßnahmen mit Start zum 1.7.2020
Fördermaßnahmen | Erläuterung |
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Förderpauschale* | Sicherstellungszuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit |
Mindestumsatz* | Sicherstellungszuschlag zur Gewährleistung des Praxisbetriebs |
Quereinstieg Allgemeinmedizin | Weiterbildungszuschlag als Gehaltsförderung von Quereinsteigern in die Allgemeinmedizin |
Hausarzt auf Probe | Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung |
SPV-Förderung | Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte |
* Für Ärzte mit Tätigkeitsbeginn zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2020 gilt eine Übergangsregelung. Sie haben die Möglichkeit, nach Veröffentlichung der Förderstellen einen Antrag auf Gewährung einer Förderpauschale und/oder eines Mindestumsatzes spätestens bis 30.9.2020 zu stellen.
Maßnahmen zur Unterstützung einer bestehenden Praxistätigkeit (späterer Start)
Fördermaßnahmen | Erläuterung |
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Förderung Weiterbildungspraxen | Zuschlag zu den Aufwendungen von weiterbildenden Ärzten |
NäPA-Förderung | Zuschlag zur Fortbildung als nicht ärztliche Praxisassistenten |
Haltepauschale | Sicherstellungszuschlag zur Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Tätigkeit |
Details zu den Förderprogrammen stehen unter https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/foerderung/foerdermassnahmen-landesausschuss/ zur Verfügung.
Quelle: KVS – Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen
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