Die Schiedsstelle Heilmittel hat am 19. März eine Vergütungserhöhung für Heilmittelerbringer in Höhe von 4,01% festgelegt. Da der neue Preis ab Januar 2025 gilt, es jedoch nicht rechtzeitig zu einer Einigung auf dem Verhandlungsweg zwischen den maßgeblichen Heilmittelverbänden auf der einen Seite und dem GKV-Spitzenverband auf der anderen Seite kam, gilt für Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Co. im zweiten Quartal 2025 eine temporäre Steigerung in Höhe von 8,02% (als Ausgleich für das 1. Quartal als noch keine neuen Preise festgelegt waren).
Die Schiedsstelle wurde im Herbst letzten Jahres angerufen, nachdem die Verhandlungen abgebrochen wurden, da das Angebot des GKV-Spitzenverbandes eine ‚Negativerhöhung‘ vorsah, sprich ein Minus der Behandlungspreise für Heilmittel in Höhe von -0,42%. Hintergrund für diesen Vorschlag war eine sogenannte retrospektive Betrachtung, d.h. dass nur vergangenheitsorientierte Parameter in die Preisberechnung einfließen (z.B. Inflation oder die Entwicklung der Sachkosten). Die Heilmittelverbände hingegen plädieren für eine weiterhin prospektive Betrachtung (dann müssen Heilmittelerbringer auch weniger stark in Vorleistung gehen!), d.h. dass auch Prognosen hinsichtlich der künftigen Preis- und Lohnentwicklungen berücksichtigt werden.
Noch wurden die neuen Preise nicht veröffentlicht, es gilt noch Details hinsichtlich der Blankoverordnung (die z.B. für Physiotherapeuten/innen seit November 2024 möglich ist) zu klären.
Bei einer klassischen Massagetherapie (mit einer Regelbehandlungszeit zwischen 15 bis 20 Minuten) entsprächen die 4,01% einem Plus von unter einem Euro (21,12 Euro im Vergleich zum alten Preis: 20,29 Euro). Bei einer 60-minütigen manuellen Lymphdrainage (Ganzbehandlung) würde der neue Preis 70,25 Euro betragen (alter Preis: 67,48 Euro).
Kommentar:
Immer wieder prallen die Auffassungen der Kostenträger und der Leistungserbringer aufeinander – ein Schiedsspruch scheint eher die Normalität denn die Ausnahme seit Einführung der bundesweit geltenden Rahmenverträge. Gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gab es erstmals zum 1.7.2019 bundesweit einheitliche (Höchst)Preise für Heilmittelerbringer, seither müssten eigentlich jährlich neue Preise verhandelt werden; ein erster solcher Bundesrahmenvertrag konnte nach Einleitung des Schiedsverfahrens erst im August 2021 (statt Mitte 2020!) in Kraft treten, und gegen Teile des damaligen Schiedsspruchs laufen noch immer Klagen.
Positiv ist zu werten, dass es seither gleiches Geld für gleiche Leistung gibt (d.h. Unterschiede hinsichtlich der Vergütung aufgrund anderer Kostenträger/Kassen oder anderer KV-Region gibt es nicht mehr) und dass es eine regelmäßige Vergütungsanpassung gibt (die sich nicht mehr an der Grundlohnsumme alleine bemisst). Das war politisch intendiert, denn es gilt die Attraktivität dieser Mangelberufe zu verbessern und deren wirtschaftliches Auskommen, denn häufig verdienen angestellte Heilmittelerbringer im stationären Bereich mehr als in selbstständiger, unternehmerischer Verantwortung.
Seither steigen auch die jährlichen Ausgaben der GKVen für diesen Leistungsbereich überproportional, zuletzt in 2024 um über 10% (bei nur unwesentlichem Mengenwachstum).
Siehe auch News vom 27.6.2024
Quellen:
- Physio Deutschland – Schiedsspruch: Deutliche Vergütungssteigerungen von 4,01 Prozent für die Physiotherapie
- Pyhiso Deutschland – Nach Minusangebot der Kassen: Physiotherapieverbände leiten Schiedsverfahren über Vergütungssätze ein
- GKV Heilmittel – Vergütungsvereinbarung
- Bundesministerium für Gesundheit – Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2024