Schlichtungsstellen helfen schnell und unbürokratisch

Schlichtungsstellen helfen schnell und unbürokratisch

Verbraucher*innen können bei Streitigkeiten und Konflikten mit einem Unternehmen oder Dienstleister entweder vor Gericht klagen oder das für sie kostenlose Schlichtungsverfahren einleiten. Eine Schlichtung bietet die Möglichkeit einer individuellen, konstruktiven und befriedenden Konfliktlösung. Die Antragstellung kann online oder per Email erfolgen.

Die meisten Verbraucherschlichtungsstellen sind staatlich anerkannt und meist branchenspezifisch tätig. Es gibt sie z.B. für:

  • Rechtsanwälte
  • Telekommunikation
  • Verkehr und Reisen
  • Versicherungen
  • Energie
  • Handwerk
  • und weitere Bereiche

Steht eine branchenspezifische Schlichtungsstelle nicht zur Verfügung, werden seit 1.1.2020 Schlichtungsverfahren von der Universalschlichtungsstelle des Bundes durchgeführt.

Auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Die Europäische Kommission hat hierfür eine Online-Plattform eingerichtet. Die Nutzung ist kostenlos und in allen EU-Sprachen möglich.

 

Weiterführende Informationen, wie Kommentierungen, Quellen etc. sind nur für ATLAS FREIE BERUFE Kunden ersichtlich.

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