Schlichtungsverfahren: krisensicheres Instrument zur Streitbeilegung

Schlichtungsverfahren: krisensicheres Instrument zur Streitbeilegung

Trotz coronabedingt eingeschränkter Präsenz bei den Schieds- und Schlichtungsstellen der Rechtsanwälte konnten im Jahr 2020 die unvermindert eingehenden Schlichtungsanträge zeitnah bearbeitet werden. Insgesamt wurden 1.012 Anträge gestellt. Davon wurden 43% innerhalb der gesetzlichen Frist wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. 486 Schlichtungsvorschläge wurden unterbreitet, das sind 3% mehr als im Vorjahr. Dabei konnte die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge auf 62% erhöht werden.

Ein Schlichtungsvorschlag muss innerhalb einer Frist von 90 Tagen vorgelegt werden. Die Schlichtungsstelle hat diese in 2020 deutlich unterboten, durchschnittlich betrug sie 64 Tage. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer sogar um ca. 11% verkürzt, und zwar auf 101 Tage.

Die Schlichtungsstellen schlichten Streitigkeiten zwischen Rechtsanwält*innen und ihren (ehemaligen) Mandant*innen und entlasten damit die Gerichtsbarkeit in nicht unerheblichem Maße.

 

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