Seit Anfang November gibt es die Musterfeststellungsklage

Seit Anfang November gibt es die Musterfeststellungsklage

Der Gesetzgeber hat mit der Musterfeststellungsklage den Verbrauchern ein rechtliches Mittel an die Hand gegeben, mit dem sie ihre Ansprüche gemeinsam gegenüber Konzernen besser durchsetzen können. Klageberechtigt sind dabei nur sogenannte qualifizierte Einrichtungen, das sind (Verbraucher-)Verbände mit mindestens 350 Mitgliedern oder zehn Mitgliedsverbänden; das Gesetz regelt weitere Voraussetzungen (z.B. dass es bei der Klage nicht um Gewinnerzielungsabsicht gehen darf etc.). Sobald die Fälle von zehn Verbrauchern vorliegen, kann ein Verband die entsprechende Klage einreichen, vom Bundesamt für Justiz wird ein Klageregister angelegt, in dem sich innerhalb von zwei Monaten weitere 40 Betroffene anmelden müssen. Nur dann ist eine Klage möglich. Für die Betroffenen ist die Klage kostenlos.

Pünktlich mit Inkrafttreten der neuen Regelung hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC eine erste Musterklage gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals eingereicht. Sie wollen feststellen lassen, ob Volkswagen mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt habe. Der Dieselskandal dürfte auch der Grund dafür sein, dass der Gesetzgeber die Musterfeststellungsklage so schnell ermöglicht hat – anderenfalls wären Ansprüche gegenüber VW verjährt. Es sind aber bereits weitere Klagen eingegangen: gegen die VW-Bank sowie die Mercedes-Bank (aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen).

Quellen:

 

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