Aktualisierter AOP-Katalog: mehr als 200 neue Operationen

Aktualisierter AOP-Katalog: mehr als 200 neue Operationen

Nachdem das IGES-Institut im vergangenen Jahr die Vorarbeit in Form eines umfangreichen Gutachtens zu den ambulant durchführbaren Eingriffen erstellt hatte, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband auf eine Aktualisierung des Katalogs der ambulant durchführbaren Operationen (AOP) nach 115b SGB V verständigt. Der aktualisierte AOP-Katalog umfasst 208 neue OPS-Codes. Neu ist auch die Möglichkeit der Einteilung von Rezidiv-/Reoperationen in drei Schweregraden sowie verlängerte Nachbeobachtungszeiten von bis zu 16 Stunden. Der Gesamtkatalog umfasst nun knapp 3.100 ambulant durchführbare Eingriffe. Die Leistungen können entweder ambulant in den Kliniken oder in den Arztpraxen erbracht werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei sektorunabhängig (in gleicher Höhe) nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Im niedergelassenen Bereich werden ambulante Operationen extrabudgetär (also ohne Mengen- oder Budgetbeschränkung) vergütet. Für Krankenhäuser gilt ferner eine verschärfte Begründungspflicht sowie – systematik. Sofern ein im AOP-Katalog aufgeführter Eingriff stationär erbracht wird, ist eine Begründung anhand von ICD-10- und/oder OPS-Kodes erforderlich. Zu diesem Zweck enthält der AOP-Vertrag nun eine Liste mit Indikationen und anderen Kriterien (z.B. Pflegegrad oder Begleiterkrankungen). Diese sog. Kontextfaktoren lösen die bisher geltenden G-AEP-Kriterien zur Begründung der Notwendigkeit einer stationären Durchführung einer Operation ab.

 

Kommentar:

Verglichen mit anderen Ländern ist das Ambulantisierungspotenzial in Deutschland sehr hoch, jedoch ist der Prozess der Ausweitung ambulanter Operationen und Therapien sehr zeitaufwändig. Mit dem Ziel zur weiteren Förderung der Ambulantisierung wurde mit dem am 1.1.2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz u.a. eine Anpassung des AOP-Katalogs an die aktuellen medizinischen/medizinisch-technischen Möglichkeiten eingeleitet. Der nächste Schritt ist anspruchsvoll. So ist vorgesehen, bereits bis Ende 2023 „eine möglichst manipulationsresistente, objektivier- und reproduzierbare Schweregradsystematik zu entwickeln“. Diese soll künftig den Schweregrad einer Operation durch eingriffsbezogene wie auch patientenbezogene Faktoren bestimmen.

Quelle: KBV – Dreiseitige Verhandlungen: AOP-Katalog wird um erste Verfahren erweitert

 

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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