Sicherheitsrichtlinien: Für mehr Schutz der Praxis-IT

Sicherheitsrichtlinien: Für mehr Schutz der Praxis-IT

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet immer weiter voran. Neben den Ärzten und Psychotherapeuten sind mittlerweile auch Apotheken und Krankenhäuser an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Für Ärzte und Psychotherapeuten gelten seit dem 23.1.2021 neue Anforderungen für die IT-Sicherheit. Diese wurden im Auftrag des Gesetzgebers durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Die rechtliche Grundlage bildet hierbei das Ende 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Die IT-Richtlinie legt verbindliche Mindeststandards und Maßnahmen zur Förderung der digitalen Sicherheit in Praxen fest. Mithilfe dieser Vorgaben sollen sensible Gesundheitsdaten besser vor Angriffen geschützt werden. Je nach Größe der Praxis variieren die Anforderungen an die IT. Für die Umsetzung der Vorgaben ist der Praxisinhaber verantwortlich. Eine Übertragung von Aufgaben an zertifizierte IT-Dienstleister ist aber ebenso möglich. Erste Anforderungen müssen ab dem 1.4.2021 von den Praxen umgesetzt worden sein. Dazu zählt u. a. die Nutzung von sicheren Apps, der Verzicht von Cloud-Speicherung oder auch das Vorhandensein einer aktuellen Firewall. Weiter Informationen können auf der zur Verfügung gestellten Online-Plattform der KBV eingesehen werden.

Quelle: KBV – Anforderungen an die Praxis-IT – Sicherheitsrichtlinie in Kraft

 

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