So viel haben Praxischefs im Vergleich zu angestellten Ärzten mehr in der Tasche

So viel haben Praxischefs im Vergleich zu angestellten Ärzten mehr in der Tasche

Für Berufseinsteiger in der Medizin gibt es viele Gründe, die für eine Angestelltentätigkeit sprechen. Das Arbeiten im Team unter einem oder mehreren erfahrenen Praxischefs erlaubt es, sich fachlich besser zu orientieren und weiterzuentwickeln und wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Zudem entfällt das wirtschaftliche Risiko ebenso wie die Belastung mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben. Viele Nachwuchsärzte schätzen ferner die mit einer Anstellung verbundene Flexibilität. Teilzeitmodelle, feste Arbeitszeiten und garantierte Urlaubsansprüche sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Die Ärztestatistik zeigt einen klaren Trend zur Angestelltentätigkeit in der ambulanten Versorgung. Den Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge, erhöhte sich die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden angestellten Ärzte und Psychotherapeuten zwischen 2014 und 2023 um 108% – bei weiter steigender Tendenz. 2023 war im ambulanten Bereich bereits fast jeder dritte Arzt/Psychotherapeut (32%) angestellt tätig.

Mediziner mit Spitzenverdienst im Angestelltenvergleich

Ärzte zählen in Deutschland zu den Topverdienern. Dies geht aus dem aktuellen Gehaltsreport 2024 der Online-Jobbörse Stepstone hervor. Mit einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt in Höhe von 107.250 Euro und einem Bruttomediangehalt von 94.750 Euro verdienen Mediziner mehr als das doppelt so viel wie der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer (Bruttodurchschnittsgehalt: 50.250 Euro/Bruttomediangehalt: 43.750 Euro). Mediziner belegen damit – wie bereits in den Vorjahren – Platz eins im Berufsgruppenranking. Sie liegen dabei deutlich vor den zweit- und drittplatzierten Berufsgruppen in den Bereichen „Banken, Finanzen und Versicherung“ (Bruttomediangehalt: 57.000 Euro) und „Consulting“ (54.000 Euro).

Funktion, Berufserfahrung und Gender als wichtige Einflussgrößen auf das Medizinergehalt

Erwartungsgemäß verdienen ärztliche Führungskräfte deutlich besser (Bruttomediangehalt: 120.000 Euro) als ihre Kollegen ohne Personalverantwortung (75.000 Euro). Das Gehalt der Oberärzte liegt mit 125.000 Euro doppelt so hoch wie jenes der Assistenzärzte (60.750 Euro). Wie bei anderen Berufsgruppen lässt sich auch in der Medizin ein ausgeprägtes Gender-Gap feststellen. Medizinerinnen kommen mit einem Bruttomediangehalt von 76.500 Euro nicht einmal auf drei Viertel des Verdienstes ihrer männlichen Kollegen (105.000 Euro). Berufseinsteiger in der Medizin starten mit einem Bruttomediangehalt von 60.000 Euro, das sich nach mehr als 10-jähriger Berufserfahrung auf das Doppelte erhöht.

Niederlassung lohnt sich aus finanzieller Sicht

Aus finanzieller Perspektive bietet eine freiberufliche Tätigkeit in der Regel deutliche Vorteile gegenüber einer Anstellung. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung aus Atlas Medicus. Bei einer Betrachtung der acht häufigsten Fachgruppen (Westdeutschland) liegt der durchschnittliche Praxisüberschuss je Vertragsarzt in einer Bandbreite zwischen rund 144.000 Euro und knapp 330.000 Euro. Im Vergleich zum Gehalt eines Oberarztes resultiert hieraus für die niedergelassenen Ärzte ein Plus zwischen 19 Tsd. Euro und 207 Tsd. Euro (vgl. Abb.). Andere Fachgruppen wie z.B. die Strahlentherapeuten oder Labormediziner liegen noch deutlich höher.

So viel Tsd. € verdienen Niedergelassene mehr als Oberärzte (Darstellung der 8 häufigsten Facharztgruppen anhand von Durchschnittswerten)

Quelle: ATLAS MEDICUS  Grafik: REBMANN RESEARCH

Hinweis: Eine vollkommene Vergleichbarkeit von Bruttogehalt und Praxisüberschuss ist nicht gegeben. Ähnlich wie beim Bruttogehalt, von dem Lohnsteuer und Ausgaben für Sozialversicherung abgehen, sind vom Praxisüberschuss noch die Ausgaben für die Einkommensteuer und die private Vorsorge abzuziehen. Gleiches gilt für eventuelle Tilgungsleistungen für Praxiskredite.

Quellen:

  • StepStone Gehaltsreport 2024
  • ATLAS MEDICUS
  • REBMANN RESEARCH
  • KBV: Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister (Stand 31.12.2023 und 31.12.2014)
Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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