„Sofort-Transformationskosten“: 4 Mrd. € zur Stabilisierung der Krankenhäuser

„Sofort-Transformationskosten“: 4 Mrd. € zur Stabilisierung der Krankenhäuser

Der Bundestag hat mit dem Haushalt 2025 und dem Haushaltsbegleitgesetz einen Betrag von 4 Mrd. € als Soforthilfe für die finanziell angeschlagenen deutschen Krankenhäuser beschlossen. Die Auszahlung der als „Sofort-Transformationskosten“ betitelten Mittel an die Kliniken startet ab dem 1. November in Form eines Rechnungszuschlags von 3,25 % auf alle voll- und teilstationären Behandlungen gesetzlich versicherter Patienten. Der Pauschalzuschlag läuft am 31.10.2026 aus und wird bei der Ermittlung der Erlösausgleiche nicht berücksichtigt.

Refinanzierung über Zuschüsse an den Gesundheitsfonds

Die Refinanzierung der „Sofort-Transformationskosten“ erfolgt vollständig durch ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds. Vorgesehen sind 1,5 Mrd. € bis Ende Oktober 2025 und weitere 2,5 Mrd. € bis Ende Januar 2026.

 

Kommentar:

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Finanzhilfe ausdrücklich. Sie verweist auf die finanzielle Lücke von gegenwärtig knapp 15 Mrd. €, die sich aufgrund des starken (inflationsbedingten) Betriebskostenanstiegs seit Beginn des Ukrainekrieges ergeben hat. Für viele Kliniken ist die gegenwärtige Lage existenzbedrohend (vgl. News vom 4.9.2025). Laut DKG wäre ohne die Soforthilfe ein sogenannter kalter Strukturwandel die Folge gewesen – mit der Schließung zahlreicher Kliniken, unabhängig davon, ob diese im Rahmen der geplanten Krankenhausreform als bedarfsnotwendig eingestuft worden wären. Ungeachtet dessen drängt die DKG jedoch auf eine langfristige Lösung der Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser – durch den Abbau von Bürokratie und Überregulierung einerseits sowie durch ein nachhaltiges Finanzierungssystem andererseits.

Pauschalzuschlag belohnt Fallzahlausweitung

Kritik kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch von den Krankenkassen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht in dem Pauschalzuschlag nicht nur einen Anreiz zur Ausweitung der Fallzahlen, sondern bemängelt, dass durch das „Gießkannenprinzip“ auch jene Kliniken profitieren, die keine ausreichende Qualität bieten oder nicht bedarfsnotwendig sind.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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