Sonderlinsen bei Katarakt-OP: G-BA kippt Differenzkostenmodell

Sonderlinsen bei Katarakt-OP: G-BA kippt Differenzkostenmodell

Bei der Implantation einer Sonderlinse auf Wunsch des Patienten im Rahmen einer Kataraktoperation (Grauer Star) dürfen Augenärzte den eventuell zusätzlichen ärztlichen Aufwand für den Eingriff sowie die postoperative Überwachung und Behandlung künftig nicht mehr privat nach der GOÄ abrechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor, der gegen das Votum der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefasst wurde und zum 1. Juli in Kraft tritt.

Der G-BA vertritt die Auffassung, dass die genannten Leistungen bereits durch die bestehenden Gebührenordnungspositionen der gesetzlichen Krankenversicherung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vollständig abgegolten sind. Eine zusätzliche (Teil-)Privatliquidation sei daher nicht zulässig. Privat abrechenbar bleiben jedoch grundsätzlich die Mehrkosten der Sonderlinse selbst sowie Leistungen, die eindeutig über die GKV-Regelversorgung hinausgehen und nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

 

Kommentar:

Der Graue Star (Katarakt) ist eine meist altersbedingte Trübung der Augenlinse und zählt zu den häufigsten Augenerkrankungen. Nach Angaben des Berufsverbands der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands (BVA) werden hierzulande jährlich rund 700.000 bis 800.000 Kataraktoperationen durchgeführt. Der Eingriff gilt als Routineoperation mit einer sehr niedrigen Komplikationsrate.

Mehrkosten in bestimmten Fällen berechtigt

Der Beschluss fällt nur wenige Wochen nach einer viel beachteten NDR-Recherche, die insbesondere die Abrechnungspraktiken einer großen privaten Augenarztkette mit mehreren OP-Zentren und Hunderten Standorten kritisierte. Trotz der vollständigen Kostenübernahme der Kataraktoperation durch die gesetzliche Krankenversicherung können für Patienten zusätzliche Ausgaben entstehen. Dies betrifft etwa die moderne optische Vermessung des Auges zur Berechnung der Kunstlinse. Experten verweisen darauf, dass das Verfahren präziser und schneller als die von den Kassen finanzierte Ultraschallmessung ist, jedoch spezielle und kostenintensive Technik erfordert. Zusätzliche Kosten fallen auch an, wenn sich Patienten für Linsen entscheiden, die über die Standardversorgung hinausgehen. Regulär kommen monofokale Linsen zum Einsatz, die nur für eine bestimmte Entfernung scharfes Sehen ermöglichen. Wer weitgehend auf eine Brille verzichten möchte, benötigt meist spezielle Linsen sowie zusätzliche Voruntersuchungen, Beratungen und Berechnungen. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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