Das Landgericht Hamburg hat zum Jahresbeginn eine Kammer mit spezieller Zuständigkeit nicht nur für das Urheber- sondern auch für das IT-Recht eingerichtet. Erstinstanzliche Sachen sowie Berufungen und Beschwerden aus dem Gebiet des IT-Rechts werden dort künftig behandelt.
Weiterführende Informationen, wie Kommentierungen, Quellen etc. sind nur für ATLAS FREIE BERUFE Kunden ersichtlich.