Stand zur Apotheken-Reform (Teil 1)

Stand zur Apotheken-Reform (Teil 1)

Die heutige und morgige News informiert über den aktuellen Stand zur Apotheken-Reform

Stand zur Apotheken-Reform (Teil 1)

Die heutige und morgige News informiert über den aktuellen Stand zur Apotheken-Reform.

Mitte Juli 2019 hat das Bundeskabinett das Vorhaben zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschlossen. Da am 20. September die Beratungen im Bundestag anstehen, hier ein Update zur derzeitigen Situation:

Der Entwurf des Gesetzes umfasst zwei Teile:

  1. Das Apothekenstärkungsgesetz (News Teil 1)
  2. Eine Sammelverordnung, die die Apothekenbetriebsordnung einerseits sowie die Arzneimittelpreisverordnung andererseits betrifft (News Teil 2)

Größter Zankapfel ist das im Entwurf vorgesehene Rx-Boni-Verbot, das nun im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden soll. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Vom Tisch ist damit die ursprüngliche Idee des Gesundheitsministers Spahn, einen Boni-Deckel (maximal 2,50 Euro) einzuführen. Zudem sei dies ein milderes Mittel als ein generelles Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Präparate – für ein solches hatte man sich auch noch im Koalitionsvertrag ausgesprochen – einzuführen.

Letztlich wird damit ‚nur‘ die gesetzliche Basis geändert, denn das geplante Rx-Boni-Verbot (im GKV-Bereich) im SGB V ersetzt die dann zu streichende Rx-Preisbindung aus dem Arzneimittelgesetz. Diese Regelung war Auslöser des EuGH-Urteils vom Herbst 2016, die die Richter als Verstoß gegen Unionsrecht bzw. als unverhältnismäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs bewerteten. Seither können ausländische Versandhändler in Deutschland Rabatte auch auf Rx-Arzneien gewähren, während inländische Apotheken dies nicht tun können. Eine Anpassung des deutschen Arzneimittelrechts ist daher längst erforderlich.

Entsprechend beurteilen selbst Vertreter der eigenen Fraktion, Institutionen (z. B. auch das Justizministerium) wie auch Funktionäre das Vorhaben als juristisch angreifbar. Das BMG hingegen argumentiert dahingehend, dass Regelungen hinsichtlich des Sozialrechts bzw. der Gesundheitsversorgung normalerweise nicht im Fokus der EU stünden.

Damit bei diesem kontroversen Punkt überhaupt der Kabinettsbeschluss für das Gesetz im Juli 2019 erzielt werden konnte, wurde vereinbart, dass noch vor den Beratungen des Bundesrats Abstimmungen mit der EU-Kommission erfolgen müssen. Anfang September soll es entsprechende Gespräche „ohne negative Signale“ aus Brüssel gegeben haben – so die DAZ.

Mit der finalen Beratung im Bundestag dürfte erst am Jahresende zu rechnen sein – entsprechende Lesungen sind zuvor im Oktober und November geplant.

Quellen:

 

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