Das Projekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ (SaN) ist offiziell gestartet. Innerhalb des Projektes werden in den drei Landkreisen Main-Kinzig, Main-Taunus sowie dem Landkreis Gießen neue Strukturen zur Notfallversorgung eingeführt.
Ziel: Rettungsdiensteinsätze vermeiden und Krankenhäuser entlasten
Dieses Vorhaben soll einem bekannten Problem entgegenwirken: Nicht schwer erkrankte Patienten nehmen die Notfallversorgung in Anspruch und binden damit Ressourcen, die für schwer Erkrankte benötigt werden. Das Rettungspersonal ist allerdings verpflichtet, die Patienten in ein Krankenhaus zu bringen, auch wenn eine Vorstellung in einer Haus- oder Facharztpraxis ausreichen würde. Ziel des Projektes ist auf der einen Seite vermeidbare Einsätze des Rettungsdienstes zu reduzieren, auf der anderen Seite die Notaufnahmen in Krankenhäusern zu entlasten.
Verzahnung von Rettungsdienst, ambulantem und stationärem Sektor
Die Idee hinter dem Projekt gestaltet sich folgendermaßen: Patienten, welche den Notruf gewählt haben und tatsächlich eine Notaufnahme benötigen, werden vom Rettungsdienst in diese gefahren. Patienten, bei denen eine ambulante Versorgung ausreicht, werden in eine Arztpraxis gebracht. Um dieses Konzept umsetzen zu können, beinhaltet das Projekt drei zentrale Elemente:
- Technische Verknüpfung der Leitstellen des Rettungsdienstes mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
- Partnerpraxen werden an Klinikkapazitätsplanungssystem (IVENA) angeschlossen. Kliniken und Praxen können dort Versorgungsressourcen einstellen, die bei Bedarf vom Rettungsdienst geblockt werden können.
- Software „SmED“ (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) zur einheitlichen medizinischen Ersteinschätzung der Fälle wird eingeführt.
Die Projektpartner sind das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG), die Landesärztekammer Hessen, der Hessische Städte- und Hessische Landkreistag sowie die drei beteiligten Landkreise. Eine Evaluation wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Berlin durchgeführt.
Kommentar:
Die Reform der Notfallversorgung stellt eines der zentralen Strukturthemen im deutschen Gesundheitswesen dar. Im Bundeskoalitionsvertrag wird das Ziel benannt, eine integrierte Versorgung bei Notfällen zu gewährleisten und zwar durch die Steuerung der Notfälle anhand der Verknüpfung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort). Dieses Ziel findet innerhalb des SaN-Projektes konkrete Umsetzung. Durch die enge Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors mit der zentralen Leitstelle des Rettungsdienstes rückt eine effiziente Versorgung jedes einzelnen Patienten in den Mittelpunkt und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird nachgegangen.
Quellen: