Seit Anfang 2022 erhalten Pflegebedürftige in Heimen einen gestaffelten Zuschuss, der mit der Aufenthaltsdauer ansteigt. Auf diese Weise sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell entlastet werden. Die Gewährung des Leistungszuschlags ist Konsequenz aus den seit Jahren kontinuierlich steigenden Eigenanteilen. Bereits in 2021 mussten Heimbewohner durchschnittlich 2.068 Euro selbst finanzieren und ein Ende ist nicht in Sicht. Lag der Eigenanteil Anfang des Jahres bei 2.179 Euro im Mittel, hat dieser im Juli einen neuen Höchstwert von 2.248 Euro erreicht. Verglichen mit 2021 entspricht das einer Kostensteigerung von 8,7%.
Abb. Entwicklung der Eigenanteile 2022 (Eigene Darstellung, Quelle: Vdek)
Einrichtungseinheitliche Eigenanteile belasten Pflegebedürftige
Der Anstieg des Selbstzahleranteils in der Pflege ist insbesondere auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zurückzuführen. Allein im Zeitraum von Januar bis Juli dieses Jahres verzeichnete der EEE einen Anstieg von 5,7%. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die allgemeine Kostensteigerung in der stationären Pflege. Der Trend könnte sich noch in diesem Jahr deutlich verstärken. So sind alle Heime seit September 2022 gesetzlich verpflichtet, das Pflegepersonal nach Tarif zu entlohnen. Das dürfte in letzter Konsequenz auch zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen. Der Effekt der steigenden Energie- und Lebensmittelkosten ist dabei noch unberücksichtigt.
Abb. Aufschlüsselung des Eigenanteils in der Pflege (Eigene Darstellung, Quelle: Vdek)
Kommentar:
Die Frage nach einer bezahlbaren Pflege ist angesichts der derzeitigen Kostenentwicklung drängender denn je. Insbesondere Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer bis 12 Monaten profitieren schon jetzt nicht mehr vom Zuschlag. Der Grund ist einfach. Seit Anfang des Jahres müssen Pflegebedürftige 52 Euro im Rahmen des EEE zahlen. Damit wird der Zuschlag von 5% bzw. 48 Euro vollständig durch die Kostensteigerung „gefressen“.
Quellen: