Stepstone Gehaltsreport 2026: Ärzte verdienen am besten – Zahnärzte mit real stagnierenden Einkommen, Praxispersonal holt auf

Stepstone Gehaltsreport 2026: Ärzte verdienen am besten – Zahnärzte mit real stagnierenden Einkommen, Praxispersonal holt auf

Ärzte bleiben Spitzenverdiener

Der Stepstone Gehaltsreport 2026 zeigt Ärzte weiterhin an der Spitze der Einkommen in Deutschland. In der zusammengefassten Berufsgruppe „Human- und Zahnmedizin“ liegt das Medianjahresgehalt bei 105.500 € brutto und damit nahezu doppelt so hoch wie der Median aller Vollzeitbeschäftigten (53.900 €). Die Humanmedizin profitiert seit Jahrzehnten von klaren Tarifstrukturen, regelmäßigen Anpassungen und einer hohen Nachfrage im Klinikbereich.

Zahnärztliche Einkommen deutlich unter ärztlichen

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte nennt der Stepstone Report ein Mediangehalt von 70.750 €. Fachzahnärztinnen und -ärzte der Kieferorthopädie erzielen mit im Mittel 91.000 € ein deutlich höheres Einkommen. Dieses liegt jedoch immer noch deutlich unter den im Report genannten ärztlichen Jobtiteln „Ärzt*in Innere Medizin“ (102.500 €), „Ärzt*in Allgemeinmedizin“ (99.750 €) oder „Ärzt*in“ (94.000 €) liegt.

Nichtärztliches Fachpersonal erzielt im Vergleich der Ausbildungsberufe nur ein unteres bis mittleres Einkommensniveau

Mit einem Medianjahresverdienst von 49.000 € brutto liegen Arzt- und Praxishilfen laut Stepstone Gehaltsreport 2026 deutlich unter dem gesamtdeutschen Median aller Vollzeitbeschäftigten (53.900 €), aber oberhalb klassischer Einstiegs- und Serviceberufe. Das Verdienstniveau bewegt sich damit im unteren bis mittleren Einkommenssegment qualifizierter Fachkräfte.

Im Vergleich zu anderen Assistenz- und Verwaltungsberufen ist die Position solide, jedoch gemessen an Verantwortung, Qualifikationsanforderungen und Arbeitsbelastung eher moderat. Die Gehaltsdaten zeigen, dass Spezialisierungen – etwa in der Prophylaxe oder im Praxismanagement – zu spürbaren Aufschlägen führen können, während einfache Assistenz- oder Helfertätigkeiten deutlich darunterbleiben.

 

Kommentar:

Zahnärzte: nominaler Zuwachs, real kaum Wachstum

Die unterschiedliche Entwicklung zwischen Ärzten und Zahnärzten wird aus der Betrachtung der im Statistischen Jahrbuch 2025 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlichten Daten deutlich.

Während die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhausbehandlungen um 8,8 %, für Apotheken um 9,4 % und für Ärzte um 6,4 % stiegen und damit stärker als die Grundlohnsummenentwicklung (5,0 %) ausfielen, lagen die Ausgaben für zahnärztliche Leistungen mit 3,4 % deutlich darunter.

In der langfristigen Betrachtung von Umsätzen und Kosten in Zahnarztpraxen zeigt sich, dass sich diese seit den frühen 1990er-Jahren nahezu parallel entwickelt haben. Von 1992 bis 2023 stieg der Umsatz je Praxisinhaber um rund 101 %, die Kosten um 95 %. In der jüngeren Betrachtung von 2019 bis 2023 ergibt sich zwar ein nominaler Zuwachs des Einnahmenüberschusses von durchschnittlich 4,4 % pro Jahr, inflationsbereinigt jedoch lediglich ein reales Plus von 0,4 % pro Jahr.

Damit unterscheiden sich Zahnärzte strukturell von Ärzten: Während Ärzte häufig von tariflich abgesicherten Gehaltssteigerungen im Klinikbereich und einem geringeren Anteil an privat zu erbringenden Leistungen profitieren, hängt das Einkommen von Zahnärzten deutlich stärker von betriebswirtschaftlichen Faktoren, Investitionen, Personal- und Sachkosten sowie der Praxisorganisation ab.

Stark gestiegene Personalkosten trotz moderater Einkommensentwicklung beim Praxispersonal – wie lässt sich dies erklären?

KZBV-Daten zeigen, dass sich die Lohnsumme in Zahnarztpraxen von 2004 bis 2024 von rund 3,3 Mrd. € auf über 8,0 Mrd. € erhöht hat. Die durchschnittliche Lohnsumme je Praxisbetrieb stieg im gleichen Zeitraum von 73.401 € auf 219.094 €.

Aus der starken Steigerung der Personalkosten lassen sich jedoch nicht direkt Schlüsse auf die Einkommensentwicklung des nichtärztlichen Praxispersonals schließen. Der starke Personalkostenanstieg ist vielmehr durch insgesamt steigende Angestelltenzahlen in Praxen aufgrund des Trends zu Mehrbehandlerpraxen mit angestellten Ärzten und der zunehmenden Delegation von Aufgaben vom Zahnarzt an die zahnmedizinischen Fachangestellten zu erklären.

Die fehlende bundesweite tarifliche Vergütungsregelung für Zahnmedizinische Fachangestellte (eine solche gibt es nur für fünf KZV-Regionen) dürfte sich eher ungünstig auf deren Gehaltsniveau auswirken.

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels gewinnt das Vergütungsniveau dieser Berufsgruppe allerdings zunehmend strategische Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Arzt- und Zahnarztpraxen. Diese Entwicklung spiegelt sich in höheren Tarifabschlüssen und einem wachsenden Wettbewerb um qualifiziertes Praxispersonal wider.

Für Ärzte, Zahnärzte und deren Personal zeigen sich drei klar unterschiedliche Einkommenspfade

Ärzte verzeichnen seit Jahren dank Tariflogik und Klinikstrukturen kontinuierliche reale Gehaltssteigerungen.

Zahnärzte erleben dagegen trotz steigender Umsätze eine weitgehend stabile reale Einkommensentwicklung, da Kosten und Inflation große Teile des nominalen Wachstums aufzehren.

Praxispersonal wiederum dürfte weiter spürbar aufholen – nicht aus Komfort, sondern aus Notwendigkeit aufgrund des angespannten Arbeitsmarktes.

Für Zahnarztpraxen bedeutet dies einen wachsenden wirtschaftlichen Spagat: Während die eigenen Einkommen real kaum wachsen, dürften die Personalkosten perspektivisch weiter steigen. Langfristig wird daher nicht allein das Honorar, sondern vor allem Produktivität, Praxisorganisation und Mitarbeiterbindung über die wirtschaftliche Stabilität der Praxen entscheiden.

Detaillierte Informationen

  • zur Einkommenssituation der verschiedenen ärztlichen Fachgruppen,
  • zur Vergütung angestellter Ärzte und Zahnärzte sowie
  • zu aktuellen tariflichen Vergütungsregelungen beim nichtärztlichen Praxispersonal

finden Sie im Atlas Medicus Infodienst.

Quellen:

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
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