Sowohl die Bundessteuerberaterkammer als auch der Deutsche Anwalt Verein (DAV) haben bereits Mitte März per Schreiben an die jeweils zuständigen Ministerien (im Falle der Steuerberater das Bundesfinanzministerium, im Falle der Rechtsanwälte das Bundesjustizministerium) eine Einstufung als systemrelevante Berufsgruppe gefordert.
Demnach sind Steuerberater derzeit übermäßig stark mit Themen rund um die Corona-Krise beschäftigt. Dazu zählt die Betreuung und Unterstützung der Mandanten zu Fragen rund um Kurzarbeitergeld, Überbrückungskrediten, Insolvenzanträgen, staatlichen Zuschüssen, Liquiditätsberechnungen, Anpassungen von bzw. Umgang mit Steuervorauszahlungen, Stundungen usw.
Im Falle einer Ausgangssperre – je nach Bundesland gibt es derzeit unterschiedliche Regelungen zu den Mobilitätseinschränkungen – wären die systemrelevanten Berufe damit ausgeschlossen und die Kanzleien dürften somit weiter offen bleiben, insbesondere aufgrund der vertraulichen Informationen, mit denen Steuerberater/Rechtsanwälte umzugehen haben und den damit einhergehenden Sicherheitsmaßnahmen ist eine umfängliche Betreuung der Mandanten aus dem Home-Office oft nicht möglich. Akten oder sonstige Unterlagen sind oft noch in Papierform und nicht rein digital verfügbar – ebenso wie die Kommunikation mit öffentlichen Behörden/Finanzämtern/Gerichten etc. oft nicht rein digital oder nur mit entsprechender IT-Technik möglich ist. Ebenso wie ein persönlicher Mandanten-Kontakt in manchen Fällen weiterhin erforderlich sein kann/muss.
Profitieren würden beide Berufsgruppen auch davon, dass sie dann die Möglichkeit der (Not-)Kinderbetreuung nutzen könnten.
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