Die EU möchte die Umsatzsteuervoranmeldung aus den Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater herauslösen. Die vorgerichtlichen Verhandlungen dazu zwischen Deutschland und der EU wurden Anfang des Jahres wieder aufgenommen – nach einer Pause aufgrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, während der eine ‚Waffenruhe‘ zu dem Thema vereinbart war. Hintergrund ist u.a. ein Berichtsentwurf der EU vom 6.5.2020 (INI 2020/2020) „zur Zukunft des freien Dienstleistungsverkehrs“, in welchem Liberalisierungen gefordert wurden. Ende Januar wurde dann über diesen Bericht im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt – mit nicht klarem Entscheid. Und auch ob es zu einem Vertragsverletzungsverfahren wegen des hiesigen Steuerberatungsgesetzes kommen wird, ist derzeit noch nicht klar, da es sowohl ein Lager innerhalb der EU gibt, die das Berufsrecht als ‚Errungenschaft‘ sehen, als auch ein solches, die es als ‚Hindernis‘ werten (so die Einschätzung und Formulierung des Deutschen Steuerberaterverbands).
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