Steuergesetzgebung (1): „Jahressteuergesetz 2019“ verabschiedet

Steuergesetzgebung (1): „Jahressteuergesetz 2019“ verabschiedet

Ende Juli hat die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Es ist ein Sammelgesetz, das neben dem ‚Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität‘ eine ganze Reihe neuer bzw. geänderter Regelungen für die verschiedenen Steuerarten enthält. Mit dem Gesetz sollen einerseits steuerentlastende Maßnahmen umgesetzt werden, andererseits geht es um die Gestaltungsbekämpfung sowie Anpassungen an EU-Recht(sprechung). Beispielhaft seien folgende (Neu)Regelungen aufgeführt:

  • Einkommensteuer: Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand (berufliche Reisen/doppelte Haushaltsführung) von 24 auf 28 Euro (bei 24 Stunden) bzw. von 12 auf 14 Euro für den An-/Abreisetag, Pauschalversteuerung in Höhe von 25% für Job-Tickets bzw. ÖPNV (ohne Anrechnung auf Entfernungspauschale) , Einführung eines Bewertungsabschlags für Mitarbeiterwohnungen, Berücksichtigung von KV/PV für Kinder als Sonderausgaben etc.
  • Umsatzsteuer: Verschärfung der Steuerbefreiung bei innerbetrieblichen Lieferungen und Umsetzung sogenannter ‚Quick Fixes‘, um Umsatzsteuerbetrug einzudämmen; die damit gemeinten Regelungen zu Sofortmaßnahmen mussten gemäß eines Beschlusses des Rats der EU-Finanzminister vom Herbst 2018 Eingang in ein nationales Gesetz finden (Anpassung an EU-Recht); ermäßigter Umsatzsteuersatz auf digitale Zeitungen & E-Books
  • Die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals wurde aus dem Gesetzesentwurf genommen und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren überführt (siehe Teil 2).

Das ‚Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität‘ betrifft u.a. folgende Aspekte:

  • Verlängerung der Steuervergünstigungen (für private Nutzung) auf Dienstwagen bis 2030, sofern die Elektro-/Hybridfahrzeuge entsprechenden Anforderungen genügen (hinsichtlich Emissions- und Reichweitenwerten)
  • Verlängerung der Steuerbefreiung (für private Nutzung) auf Dienst(elektro)fahrräder bis 2030

 

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