Steuergesetzgebung (2): Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes

Steuergesetzgebung (2): Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes

Mit dem Gesetzesentwurf, der Ende Juli von der Bundesregierung beschlossen wurde, sollen sogenannte ‚Share Deals‘ eingedämmt werden. Dabei handelt es sich um Konstruktionen, bei denen die Grunderwerbssteuer gespart wird (nicht anfällt), indem die Immobilien/Grundstücke nicht direkt erworben werden, sondern Anteile an Firmen, die diese besitzen. Um dieses Steuerschlupfloch zu nutzen, werden eigens Firmen gegründet, in welche die Immobilien überführt werden. Der Gesetzgeber verschärft dies nun, indem die Voraussetzungen für den Wegfall der Grundsteuer bei solchen Deals verschärft werden:

  • Der Anteil an der Übernahme einer solchen Firma, der bisher bei maximal 95% lag, wird auf 90% reduziert.
  • Zudem kann eine Aufstockung auf 100% nicht wie bisher erst nach 5 Jahren, sondern erst nach 10 Jahren erfolgen.

 

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