Steuerliche Behandlung der Mitunternehmerschaft bei BAG

Steuerliche Behandlung der Mitunternehmerschaft bei BAG

Voraussetzung für die Qualifizierung der Tätigkeit eines Arztes im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft als selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Arzt aus steuerrechtlicher Sicht als Mitunternehmer anzusehen ist. Mitunternehmer ist, wer Mitunternehmerinitiative entfalten kann sowie Mitunternehmerrisiko trägt. Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem Teilhabe an den unternehmerischen Entscheidungen, wie sie Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen obliegen. Mitunternehmerrisiko trägt im Regelfall, wer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft und an den stillen Reserven, einschließlich eines etwaigen Geschäfts- oder Praxiswerts, beteiligt ist.

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon