Die Teilgemeinschaftspraxis bzw. die Teilberufsausübungsgemeinschaft ist eine Sonderform der Berufsausübungsgemeinschaft mit dem Zweck der gemeinsamen, d.h. kooperativen medizinischen Leistungserbringung. Hierfür schließen sich i.d.R. zwei oder mehr Ärzte zusammen, die dann neben ihrer Einzelpraxis bzw. Gemeinschaftspraxis gemeinsam eine (ggf. standortübergreifende) interdisziplinare Teilgemeinschaftspraxis betreiben. Ärzte können so für die Erbringung bestimmter Leistungen geregelte Kooperationen eingehen. Als Rechtsform wird i.d.R. die GbR oder die Partnerschaftsgesellschaft gewählt.
Quelle: ATLAS ARZTINFO (Kapitel 15.1.81)
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