Bei der Abschreibung von Gebäuden gibt es, wie bei anderen Anwendungszwecken auch, die Möglichkeit zur linearen und zur degressiven Gebäudeabschreibung.
Lineare Gebäudeabschreibung
Gebäude, für die nach dem 31.12.2005 der Bauantrag gestellt bzw. der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, können nur linear abgeschrieben werden. Die Höhe des Abschreibungssatzes ist abhängig von der Nutzung des Gebäudes, vom Fertigstellungsjahr sowie vom Bauantrag bzw. dem Datum des Kaufvertrags.
Abbildung 1 Lineare Gebäudeabschreibung
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022 (BGBl. I, S. 2294) wurde für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, die sich im Privatvermögen befinden und/oder zu Wohnzwecken genutzt werden (rechte Seite der Grafik), ein AfA-Satz von 3% eingeführt.
Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, kann stattdessen die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende Absetzung für Abnutzung vorgenommen werden.
Degressive Gebäudeabschreibung
Abbildung 2 Degressive Gebäudeabschreibung 1
Abbildung 3 Degressive Gebäudeabschreibung 2
Erhöhte Absetzungen
Vorschrift | Begünstigter Vorgang |
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Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau § 7b EStG, neben § 7 Abs. 4 oder 5 EStG | Anschaffung oder Herstellung von fremden Wohnzwecken dienenden neuen Wohnungen, deren Kosten 3.000 €/4.800 € je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen (und bei Bauantrag nach dem 31.12.2022 bestimmte Energieeffizienzvorgaben erfüllen) |
Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen § 7h EStG, anstelle § 7 Abs. 4 oder 5 EStG | Modernisierung und Instandsetzung eines im Inland belegenen Gebäudes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich |
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen § 7i EStG, anstelle § 7 Abs. 4 oder 5 EStG | Herstellungskosten für zur Erhaltung als Baudenkmal oder zu dessen sinnvoller Nutzung erforderliche Baumaßnahmen an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist |
Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen § 10f EStG (Sonderausgabenabzug) | Aufwendungen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude |
Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§ 10g EStG, Sonderausgabenabzug) | Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland |
Steuerbegünstigung für energetische Gebäudesanierung von selbstgenutzten Wohnräumen (§ 35c EStG) | Investitionen für energetische Gebäudesanierung |
Bisher konnten Sonderabschreibungen durch den wiederbelebten § 7b EStG in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags neue Wohnungen für das untere und mittlere Preissegment geschaffen werden.
Im Rahmen des JStG 2022 hat der Gesetzgeber die Sonderabschreibung nach § 7b EStG reaktiviert. Neubauprojekte, für die der Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027 gestellt wird, können nunmehr wieder von der Sonderabschreibung profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt werden und dies durch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachgewiesen wird. Für diese Bauprojekte dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 4.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Bauprojekte, für die der Bauantrag im Jahr 2022 gestellt worden ist, werden nicht von § 7b EStG gefördert. Die Sonderabschreibungen betragen in den ersten 4 Jahren je 5% der Bemessungsgrundlage und werden neben der linearen Abschreibung angesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung beträgt pro Quadratmeter Wohnfläche für Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags maximal 2.000 Euro und bei einem Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027 maximal 2.500 Euro (Förderhöchstgrenze).
Kommentar:
„Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation „Praxiswissen“ unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.
Neben „Praxiswissen“ finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.“
Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN