Wirtschaftsgüter, die einer zeitlich beschränkten Nutzung unterliegen, werden steuerlich grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden
Folgende Abschreibungsmethoden sind steuerlich zulässig:
Steuerlich zulässige Abschreibungsmethoden
Linear | § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Sonderfall Gebäude: § 7 Abs. 4, 5, 5a EStG |
Nach Leistung | § 7 Abs. 1 S. 6 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern |
Degressiv | § 7 Abs. 2 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zwischen dem 31.12.2019 und dem 1.1.2023 angeschafft worden sind.1 Die degressive AfA beträgt das 2,5-fache der linearen AfA, max. jedoch 25% der Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. des Restbuchwertes. |
1 Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 (BGBl 2020 I S. 1512, Änderung des S. 1 durch G. v. 19.6.2022, BGBl. I, S. 911) wurde die degressive Absetzung für Abnutzung in § 7 Abs. 2 EStG zeitlich befristet eingeführt.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro (bis 31.12.2017: 410 Euro) bzw. 1.000 Euro sind die unter „geringwertige Wirtschaftsgüter“ dargestellten Besonderheiten zu beachten. Neben der planmäßigen Abschreibung können noch außerplanmäßige Abschreibungen (Abschreibung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung, § 7 Abs. 1 S. 7 EStG) und Sonderabschreibungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist eine dauernde Wertminderung. Voraussichtlich nicht dauerhafte Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie begründen keine dauerhafte Wertminderung.
Beispiel für Abschreibung von ERP-Software (betriebswirtschaftliches Softwaresystem):
Z erwirbt am 1.7.2022 eine neue ERP-Software für seine Praxis. Der Kaufpreis beträgt 15.000 Euro, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre2. Wie wird die Software steuerlich abgeschrieben?
2 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von ERP-Software (Enterprise-Resource-Planning-Software, betriebswirtschaftliche Software) beträgt zwingend fünf Jahre, so das BMF mit Schreiben vom 18.11.2005 (BStBl. I 2005, S. 1025); weitere Anwendbarkeit bestätigt durch BMF-Schreiben vom 18.3.2021 (BStBl. I 2021, S. 390).
Bei der Software handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Sie wird linear mit 20% über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Beispiel für Abschreibung von ERP-Software
2022 zeitanteilig | 1.500 € |
2023 | 3.000 € |
2024 | 3.000 € |
2025 | 3.000 € |
2026 | 3.000 € |
2027 | 1.500 € |
Beispiel zur degressiven Abschreibung
Z erwirbt zu Beginn des Jahres 2022 ein neues Gerät zu einem Kaufpreis von 20.000 Euro, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 12 Jahre, was einem linearen Abschreibungssatz von 8,33% (mithin 1.666 Euro p.a.) entspricht. Bei dem Gerät handelt es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.
Z schreibt das Gerät wahlweise degressiv mit einem Abschreibungssatz von 20,83% ab (2,5 x 8,33%). Da es bei Fortführung der degressiven AfA nie zu einer Abschreibung auf 0 Euro kommen kann, wird regelmäßig zur linearen AfA gewechselt, sobald die lineare Restwertabschreibung größer ist als die degressive Abschreibung:
Beispiel zur degressiven Abschreibung
2022 Restbuchwert 31.12.2022: 17.917 € | 2.083 € |
2023 Restbuchwert 31.12.2023: 14.185 € | 3.732 € |
2024 Restbuchwert 31.12.2024: 11.230 € | 2.955 € |
2025 Restbuchwert 31.12.2025: 8.891 € | 2.339 € |
2026 Restbuchwert 31.12.2026: 7.039 € | 1.852 € |
2027 Restbuchwert 31.12.2027: 5.573 € | 1.466 € |
2028 Restbuchwert 31.12.2028: 4.412 € | 1.161 € |
2029 Restbuchwert 31.12.2029: 3.493 € | 919 € |
2030 Restbuchwert 31.12.2030: 2.717 € | 776 € |
2031 Restbuchwert 31.12.2031: 1.941 € | 776 € |
2032 Restbuchwert 31.12.2032: 1.165 € | 776 € |
2033 Restbuchwert 31.12.2033: 389 € | 776 € |
2034 Restbuchwert 31.12.2034: 1 € | 388 € |
2035 Restbuchwert 31.12.2035: 1 € | 0 € |
Kommentar:
„Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation „Praxismanagement kompakt“ unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.
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Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN