Steuern von A bis Z: Doppelte Haushaltsführung

Steuern von A bis Z: Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, solange die berufliche Beschäftigung nach R 9.4 LStR 2019 als Auswärtstätigkeit anzuerkennen ist (R 9.11 Abs. 1 Satz 2 LStR 2019).

Notwendige Mehraufwendungen, die wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung erwachsen, können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben wie folgt berücksichtigt werden:

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

Autor Christoph Scheen
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