Steuern von A bis Z: Steuerfreie Aufwandsentschädigung

Steuern von A bis Z: Steuerfreie Aufwandsentschädigung

Bei den nachfolgend genannten Aufwandsentschädigungen muss es sich um Zahlungen aus öffentlichen Kassen handeln, um steuerfrei sein zu können. Diese können wie folgt steuerfrei sein:

§ 3 Nr. 12 S. 2 EStGAufwandsentschädigung an öffentliche Dienste leistende Personen. Die Steuerfreiheit umfasst nur die Aufwandserstattung, nicht hingegen den Ausgleich für Verdienstausfall oder Zeitverlust. Höchstbetrag der Steuerfreiheit im Falle der Regelung der Anspruchsberechtigten und des Betrags oder Höchstbetrags durch Gesetz oder Rechtsverordnung1:
  • Bei hauptamtlich tätigen Personen in voller Höhe
  • Bei ehrenamtlich tätigen Personen in Höhe von 1/3, mindestens 200 € pro Monat

Ist die Aufwandsentschädigung niedriger als 200 €, so bleibt nur der tatsächlich geleistete Betrag steuerfrei2. Eine Übertragung nicht ausgeschöpfter steuerfreier Monatsbeträge ist möglich.3
Beispiel: Tätigkeit für die Kassenärztliche Vereinigung ist begünstigt, nicht hingegen Ärzteversorgungseinrichtung4
§ 3 Nr. 13 EStGAus öffentlichen Kassen gezahlte Aufwandsentschädigungen für Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgelder, soweit sie die steuerlich zulässigen Pauschbeträge nicht übersteigen.

1. Anderenfalls kann sowohl bei haupt- als auch bei ehrenamtlich Tätigen i. d. R. nur ein Betrag von 200 € monatlich ohne weiteren Nachweis als steuerlich anzuerkennender Aufwand angenommen werden (R 3.12 Abs. 3 S. 3 LStR).
2. R 3.12 Abs. 3 S. 4 LStR.
3. R 3.12 Abs. 3 S. 8 LStR, H 3.12 “Übertragung nicht ausgeschöpfter steuerfreier Monatsbeträge (Beispiel):” LStH.
4. OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.10.2001 (DB 2001 S. 2686).

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten. Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: Gesundheitsmarktwissen

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