Studie: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen nimmt zu

Studie: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen nimmt zu

Der finanzielle Schaden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung infolge von Abrechnungsbetrug beziffert sich jährlich auf rund eine Milliarde Euro und ist somit sowohl bezüglich der Zahl der Delikte als auch des finanziellen Volumens gegenüber 2012 deutlich gestiegen. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens PwC hervor, die sich auf die Befragung von 19 gesetzlichen Krankenkassen (61% Marktabdeckung, gemessen an den Mitgliederzahlen) und 13 private Krankenversicherungen (77% Marktabdeckung, gemessen an der Zahl der Krankenvollversicherten) stützte. Dabei kamen die Autoren zu folgenden Ergebnissen:

  • GKV: 53% der gesetzlichen Krankenkassen waren 2020 von mindestens 100 Betrugsfällen betroffen, wobei bei 48% der Studienteilnehmer Schäden von mehr als einer halben Million Euro entstanden. Betrugsfälle ergaben sich hauptsächlich im Pflegebereich (95% Pflegedienst, 68% häusliche Krankenpflege).
  • PKV: 23% der privaten Krankenversicherungen waren 2020 von mindestens 100 Betrugsfällen betroffen, wobei bei 76% der Studienteilnehmer Schäden von mehr als einer halben Million Euro entstanden. Betrugsfälle ergaben sich hauptsächlich im Pflegebereich (95% Pflegedienst, 68% häusliche Krankenpflege). Täter sind zu 100% die Versicherten, die die Direktabrechnung mit der Versicherung für kriminelle Zwecke nutzen.

Der tatsächlich entstandene Schaden liegt noch höher. Zwar zeichnet sich ab, dass die Unternehmen in der Betrugsbekämpfung immer effektiver werden, doch gehen 84% der Studienteilnehmer von einer hohen oder sehr hohen Dunkelziffer aus. Betrugsformen betreffen insbesondere die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, manipulierte Rechnungen und gefälschte Rezepte.

Detaillierte Informationen zur Studie sind unter https://www.pwc.de/de/managementberatung/forensic-services/krankenversicherungen-sind-anfallig-fur-abrechnungsbetrug.html abrufbar.

Quelle: PwC Deutschland – Krankenversicherungen gehen bei Betrugsbekämpfung nicht entschieden genug vor

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon