Südwesten: Aus für die Zusatzweiterbildung Homöopathie

Südwesten: Aus für die Zusatzweiterbildung Homöopathie

In Baden-Württemberg hat sich die Landesärztekammer gegen die Zusatzweiterbildung für Homöopathie ausgesprochen. Nach dem entsprechenden Beschluss der Vertreterversammlung der Landesärztekammer folgt nun eine Satzungsänderung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Sozialministeriums, das im Rahmen der Rechtsaufsicht die Einhaltung der formalen Vorgaben zu prüfen hat, wird die Zusatzweiterbildung künftig nicht mehr von der Landesärztekammer angeboten. Bislang erworbene Zusatzweiterbildungen behalten ihre Gültigkeit. Mediziner, die die Zusatzweiterbildung Homöopathie vor oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzungsänderung begonnen haben, dürfen diese abschließen.

Homöopathische Therapie für Patienten weiterhin möglich

Ungeachtet der künftigen Streichung der Zusatzweiterbildung gelten jedoch keine Einschränkungen bei der Behandlung von Patienten mit Methoden und/oder Mitteln der Homöopathie. Laut Landesärztekammer dürfen Praxen weiterhin das spezielle Behandlungsangebot fortführen und in der Außendarstellung kommunizieren (z.B. auf der Website oder durch Benennung des Tätigkeitsschwerpunkts auf dem Praxisschild). Darüber hinaus ist auch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen weiterhin gestattet.

 

Kommentar:

Die Homöopathie steht bereits seit Langem aufgrund fehlender wissenschaftlicher Evidenz in der Kritik. Nachdem im Mai 2022 beim Deutschen Ärztetag der Beschluss fiel, die Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen (vgl. News vom 29.6.2022) ist die Zusatzweiterbildung ein Auslaufmodell. Baden-Württemberg ist nun die 15. Landesärztekammer, die die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichten hat. Eine Zusatzweiterbildung wird gegenwärtig nur noch in Sachsen und Rheinland-Pfalz angeboten.

Krankenkassen dürfen Kosten für Homöopathie weiterhin freiwillig übernehmen

Homöopathische Therapieleistungen haben in Deutschland Tradition, sind aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Einige Krankenkassen übernehmen jedoch (ganz oder anteilig oder bis zu einer bestimmten Obergrenze) die Behandlungs- und Arzneimittelkosten im Rahmen der freiwilligen Satzungsleistungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach konnte bislang seine Forderung nicht umsetzen, die Finanzierung homöopathischer (und anthroposophischer) Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen komplett zu streichen. Befürworter des alternativen Behandlungsangebots verweisen unter anderem darauf, dass die Einsparungen gering seien. Der aktuellen Statistik des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) zufolge sank der gesamte Apothekenumsatz für Homöopathika im Jahr 2022 auf 224,0 Mio. Euro (2021: 229,2 Mio. Euro). Die gesetzlichen Krankenkassen tragen jedoch hiervon nur einen Bruchteil. Den Zahlen des BPI zufolge entfielen 2022 nur 0,07% der insgesamt rund 728 Mio. Verordnungen zulasten der GKV auf homöopathische Präparate. Der entsprechende Anteil am Umsatz zulasten der GKV lag mit 0,014% (7,15 Mio. Euro) noch geringer.

Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg – Zusatzweiterbildung Homöopathie gestrichen

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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