Systematische Behandlung von Parodontitis & anderen Parodontalerkrankungen

Systematische Behandlung von Parodontitis & anderen Parodontalerkrankungen

Am 1.7.2021 ist die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft getreten. Es wurden neue Leistungen in den Sachleistungskatalog der GKV aufgenommen, vorhandene Leistungen angepasst und auch die unterstützende Parodontitistherapie als Langzeittherapie im BEMA Teil 4 verankert.

Die systematische Behandlung einer Parodontitis ist angezeigt, wenn eine Diagnose nach der gültigen Klassifikation der PAR-Erkrankungen gestellt wird und dabei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr vorliegen. Die Charakterisierung der parodontalen Erkrankung erfolgt durch die Einteilung in Stadium und Schweregrad.

Der Parodontalstatus wird auf den Vordrucken 5a/5b Parodontalstatus Blatt 1 und 2 entsprechend der Anlage 14a Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) dokumentiert und der Krankenkasse übermittelt. Mit der Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die Krankenkasse die Genehmigung erteilt hat. Die Krankenkasse kann vor einer Kostenübernahmeentscheidung eine Begutachtung einleiten lassen.

Röntgenaufnahmen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Konservierend-chirurgische Maßnahmen einschließlich des Glättens überstehender Füllungs- und Kronenränder sind je nach Indikation vor oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Parodontitistherapie durchzuführen. Das Fehlen von natürlichen Reizfaktoren, z.B. Plaque oder Zahnstein ist nicht mehr Voraussetzung für die Parodontitistherapie. Bei endo-parodontalen Läsionen ist die Erhaltung der Zähne im Hinblick auf die parodontale und endodontische Prognose kritisch zu prüfen. Bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75% oder einem Furkationsbefall von Grad III ist bei gleichzeitigem Vorliegen eines Lockerungsgrades III in der Regel die Entfernung des Zahnes angezeigt.

Ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch, sowie die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung erfolgen im zeitlichen Zusammenhang mit der Antiinfektiösen Therapie In Form eines geschlossenen Vorgehens sollen bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm und mehr alle supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge (Biofilm und Konkremente) entfernt werden.

Drei bis sechs Monate nach der Antiinfektiöse Therapie erfolgt die erste Evaluation der parodontalen Befunde. Bei zahnmedizinischer Notwendigkeit kann sich eine chirurgische Therapie (offenes Vorgehen) bei noch bestehenden Taschen mit Sondierungstiefen größer/gleich 6 mm anschließen. Die Krankenkasse muss darüber informiert werden. Eine weitere Evaluation erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich drei bis sechs Monate nach Beendigung der Chirurgischen Therapie.

Die Maßnahmen der Unterstützendenden Parodontitistherapie sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden. Der Patient ist darüber aufzuklären, dass Behandlungstermine eingehalten und Zeiten bzw. Abstände zwischen den Terminen wahrzunehmen sind. Die Dokumentation dieser Information erfolgt bereits im Rahmen des parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegespräch und bei Veranlassung auch an den Behandlungsterminen der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT). Ist eine Verlängerung der UPT-Maßnahmen um weitere sechs Monate indiziert, bedarf diese Verlängerung der Antragstellung und Genehmigung durch die Krankenkasse.

Besonderheit Unterstützung für vulnerable Patientengruppen durch modifizierte PAR-Strecke: Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 Neuntes Buch Sozialgesetzgesetzbuch (SGB IX) erhalten

  • und bei denen die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist
  • oder die einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen
  • oder bei denen die Kooperationsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist

haben Anspruch auf eine modifizierte Behandlungsstrecke anstelle der systematischen Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie. Rechtsgrundlage dafür ist die Behandlungsrichtlinie V. Behandlung von Parodontalerkrankungen außerhalb der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen.

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

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