Tabakentwöhnung auf Rezept für Schwerabhängige

Tabakentwöhnung auf Rezept für Schwerabhängige

Gesetzlich Krankenversicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit haben künftig Anspruch auf eine Versorgung mit apothekenpflichtigen Medikamenten zur Tabakentwöhnung. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15.5.2025 hervor.

Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit:

  • Schwere Abhängigkeit oder hohes gesundheitliches Risiko: Der Grad der Abhängigkeit kann durch den sogenannten Fagerström-Test vom Patienten selbst bestimmt werden. Hierbei steht ein Score von 6 für eine schwere Abhängigkeit. Hohe gesundheitliche Risiken sind u.a. Schwangerschaft, COPD, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Asthma.
  • Diagnose: Die Verschreibung der Medikamente ist an die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom“ gebunden.
  • Teilnahme an einem evidenzbasierten Entwöhnungsprogramm: Dieses kann als Präsenzunterricht, Onlinekurs oder über digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Apps („NichtraucherHelden“ oder „Smoke Free“) absolviert werden.

Der Anspruch auf Erstattung gilt einmalig im Rahmen eines evidenzbasierten Programms zur Tabakentwöhnung.

Verschreibungsfähige Präparate:

  • Zu den erstattungsfähigen Wirkstoffen zählen Nikotin (in Form von Nikotinpflastern oder -kaugummis) und Vareniclin (z.B. Champix® und Generika).
  • Bupropion und Cytisin bleiben von der Erstattung ausgeschlossen, da ihre Wirksamkeit bei schwerer Abhängigkeit derzeit nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist. Der Anspruch auf die medikamentöse Unterstützung besteht einmalig im Rahmen eines solchen Programms.

Ziel ist es, die Erfolgschancen für einen Rauchstopp bei stark abhängigen Personen deutlich zu verbessern und die Tabakentwöhnung in Deutschland weiter zu stärken.

 

Kommentar:

Angesichts der hohen Anzahl an Rauchern und der hierdurch verursachten erheblichen gesundheitlichen Belastungen und volkswirtschaftlichen Kosten ist die Entscheidung des G-BA zu begrüßen. In Deutschland liegt der Anteil der Raucher im Alter von 18 bis 64 Jahren bei 22,7% (ESA 2021), was etwa 11,6 Mio. Menschen entspricht. Ein problematischer Konsum von Tabak wurde bei 7,8% der Bevölkerung, also rund 4 Mio. Personen, festgestellt. Basierend auf den Daten des ESA 2018 wird angenommen, dass etwa 4,4 Mio. Menschen in dieser Altersgruppe an Tabakabhängigkeit leiden. Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen DHS Jahrbuch Sucht 2025 starben laut der GBD-Studie 2021 in Deutschland etwa 99.000 Menschen an den Folgen des Rauchens (einschließlich Todesfälle, die durch Passivrauchen verursacht wurden). Die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens in Deutschland betragen jährlich 97,24 Mrd. Euro. Davon entfallen 30,32 Mrd. Euro auf direkte Kosten, wie Behandlungen tabakbedingter Krankheiten und Arzneimittel und 66,92 Mrd. Euro auf indirekte Kosten (u.a. Arbeitsausfälle). Im Vergleich hierzu lagen die Tabaksteuereinnahmen (2024) laut Statistischem Bundesamt bei lediglich 15,64 Mrd. Euro.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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