Tarifeinigung bei Zahnmedizinischen Fachangestellten

Tarifeinigung bei Zahnmedizinischen Fachangestellten

Gehälter steigen ab 1. Juli um 5,5%

Zum 1.7.2022 steigen die Gehälter der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sowie im Landesteil Westfalen-Lippe um 5,5%.

Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Dezember erhöht

Auch die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1.12.2022 im ersten Ausbildungsjahr auf 920 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 995 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.075 Euro. Darauf einigten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) am 8.4.2022.

Der Tarifvertrag läuft bis 30.6.2023.

 

Kommentar:

Neuer Tarifvertrag soll zur Steigerung der Attraktivität des Berufs beitragen

Beide Tarifparteien zeigten sich zufrieden mit dem erzielten Ergebnis. Hannelore König, Verhandlungsführerin der Arbeitnehmerseite, wertet die Anhebung der Gehälter vor allem als „Zeichen der Wertschätzung der Leistungen des zahnärztlichen Praxispersonals in der Pandemie“. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Zahnarzt Hans-Joachim Beier, sieht dies ähnlich und betont: „Als Tarifpartner haben wir uns das Ziel gesetzt, die Attraktivität des Berufs weiter zu erhöhen und überdies viele junge Menschen für das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten zu begeistern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für die hervorragende Arbeit, die sie in unseren Praxen leisten, adäquat bezahlt werden. Daher gehörte es sich für uns, die aktuellen Preissteigerungen in diesen bewegten Zeiten durch eine angemessene Tariferhöhung auszugleichen.“

ZFA als Ausbildungsberuf beliebt, Gehälter jedoch vergleichsweise niedrig

Eine Attraktivitätserhöhung ist dringend von Nöten, um eine gute ambulante zahnmedizinische Versorgung auch weiterhin zu gewährleisten. Zwar belegt der Beruf ZFA seit Jahren vorderste Plätze im Ranking der beliebtesten Ausbildungsberufe bei Mädchen (aktuell: 3. Platz), dennoch wird es für Praxen zunehmend schwierig, ihren Bedarf an Praxispersonal zu decken. Dies hängt zum einen mit dem demografischen Wandel zusammen, liegt aber auch maßgeblich an der Attraktivität des Berufs. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit erzielen unter 25-jährige ZFA ein mittleres monatliches Vollzeitgehalt von lediglich 2.004 Euro. ZFA-Gehälter liegen im Schnitt folglich nur knapp über dem derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn je Stunde beträgt aktuell 9,82 Euro, wird jedoch im Laufe dieses Jahres in zwei Schritten zum 1.7. auf 10,45 Euro und zum 1.10. auf 12 Euro angehoben, was bei einer Vollzeittätigkeit (40 Stunden je Woche) einem Monatsgehalt von 2.080 Euro entspricht. Das Einstiegsgehalt für fertig ausgebildete ZFA liegt mit 2.221 Euro nur wenig darüber. Selbst mit einer Aufstiegsqualifikation als Dentalhygieniker oder Betriebswirt, die in die höchstmögliche Tätigkeitsstufe IV eingruppiert wird, kann nach dem aktuellen Tarif auch nach 28 Berufsjahren maximal ein Bruttomonatsgehalt von 3.808 Euro erreicht werden. Damit liegt das Tarifgehalt dieser hochqualifizierten Fachkraft immer noch unter dem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland. Dieses betrug 4.100 Euro im Jahr 2021.

Aktuelle Umfrage belegt Unzufriedenheit und Stress im Job

Auch die Ergebnisse einer aktuellen Befragung von ZFA und MFA zur Gehalts- und Arbeitssituation belegen beim Praxispersonal eine große Unzufriedenheit im Job (45% der Befragten). Ebenfalls 45% der Umfrageteilnehmer gaben an, Teamkolleginnen hätten in den vergangenen 12 Monaten gekündigt. Viele qualifizierte Praxismitarbeiter entscheiden sich vor allem aus finanziellen Gründen zum Weggang – oft in weniger qualifizierte, aber besser bezahlte Berufe. Die Umfrage ergab außerdem, dass Stress und Belastung während der Pandemie deutlich zugenommen haben.

Tarifvertrag und Vergütungsempfehlungen: Orientierung für tariflose Regionen

Tarifliche Regelungen für das zahnärztliche Praxispersonal gibt es nur für die Zahnärztekammern Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. In den übrigen Kammergebieten wird das Gehalt zwischen der anstellenden Praxis und der oder dem ZFA ausgehandelt und einzelvertraglich festgelegt. Doch auch für die tariflosen Regionen hat die Tarifvereinbarung Signalwirkung, da sich viele Praxen an dieser Vergütungsregelung orientieren.

Einige Zahnärztekammern ohne Tarifregelung geben ihren Mitgliedern durch Mindestvergütungsempfehlungen Leitlinien für die Gehaltsvereinbarungen, so beispielsweise Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese und einige weitere Kammern veröffentlichen zudem regelmäßig auch Empfehlungen zur ZFA-Ausbildungsvergütung.

Die neuen Tariftabellen sowie die Vergütungsempfehlungen der Kammern finden Sie auch im Infodienst von ATLAS MEDICUS® unter der Rubrik „Allgemeine Marktinformationen, Tarifgehälter und Ausbildung“.

Quellen:

Arrow right icon