Gehälter steigen ab 1. Oktober
Rückwirkend zum 1.10. steigen die Gehälter der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in den Bundesländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland sowie im nordrhein-westfälischen Landesteil Westfalen-Lippe. Berufsstarter der Tarifgruppe I (erstes bis drittes Berufsjahr) erhalten nun 147 Euro brutto mehr im Monat. Der Stundenlohn der Berufsanfänger steigt somit um 0,87 Euro auf 14,01 Euro. Darauf einigten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) am 5.10.2023. Der Tarifvertrag kann frühestens zum 31.12.2024 gekündigt werden. Niedersachsen ist erst zum 20.1.2023 neu der AAZ beigetreten. Seit diesem Zeitpunkt gelten ZFA-Tarifverträge auch in diesem Bundesland.
Ausbildungsvergütungen werden ab 1.1.2024 erhöht
Der neue Gehaltstarifvertrag sieht auch wieder eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung vor: Diese beträgt ab dem 1.1.2024 für das erste Ausbildungsjahr monatlich nun 965 Euro brutto bzw. 1.045 Euro im zweiten und 1.130 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Kommentar:
Einigung deutlich unter ursprünglicher Forderung der Arbeitnehmerseite
Die Vergütung der übrigen Tarifgruppen II bis IV basiert auf Zuschlägen zur Grundvergütung (=Tarifgruppe I). Daher profitieren auch diese von der Erhöhung. Mit einer Steigerung der Grundvergütung um 0,87 Euro je Stunde fiel diese jedoch deutlich niedriger aus als die ursprünglich von der Arbeitnehmerseite verlangten 2,50 Euro. Aus Rücksicht auf die für ihre zahnärztlichen Arbeitgeber zu erwartenden Honorarrückforderungen im Zusammenhang mit der in 2023 wieder eingeführten strikten Budgetierung zahnärztlicher Leistungen zeigten sich die ZFA letztlich mit deutlich weniger zufrieden.
Zu wenig, um dem Fachkräftemangel zu begegnen?
Tatsächlich entspricht die Erhöhung zwar der allgemeinen Lohnentwicklung – im zweiten Quartal 2023 waren die Nominallöhne laut Statistischem Bundesamt um 6,6% gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal gestiegen. Der Anstieg liegt damit zwar deutlich über dem vom ifo Institut für 2023 erwarteten durchschnittlichen Anstieg der Inflationsrate um 6,0%. Vor dem Hintergrund, dass ZFA jedoch gemeinsam mit Pflegefachkräften auf Platz 1 der Mangelberufe und zugleich (nach dem Friseur-Beruf) auf Platz 2 der nach der Ausbildung am niedrigsten entlohnten Berufe steht, scheint der Tarifabschluss nicht geeignet, um dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel in Zahnarztpraxen effektiv entgegenzuwirken.
Nähere Informationen zur wiedereingeführten Budgetierung zahnärztlicher Leistungen: Siehe unsere News vom 9.6.2023.
Quellen: