Die Vergütung von Ärzten an Krankenhäusern ist in der Regel tariflich geregelt. Aktuell gibt es folgende Tarifverträge für im stationären Bereich angestellte Ärzte:
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV Ärzte; TdL, Sonderregelung für Ärzte)
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV Ärzte/VKA)
- Tarifverträge der privaten Klinikkonzerne (z.B. Asklepios, Damp, Helios, KMG, Rhön, Sana)
Die Regelungen gelten entsprechend auch für Zahnärzte.
Quelle: E-MARKTWISSEN
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