Telefon-AU seit 19.10.2020 wieder in Kraft

Telefon-AU seit 19.10.2020 wieder in Kraft

Seit gestern besteht wieder die Möglichkeit, Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen per Telefon krankzuschreiben. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurück. Begründet wird der Beschluss mit der starken Zunahme der COVID-19-Fälle. Ziel ist es, insbesondere ältere und multimorbide Risikopatienten, die auf Arztbesuche angewiesen sind, vor Ansteckung zu schützen. Die wiedereingeführte Regelung gilt zunächst bis Ende des Jahres (vgl. News vom 31.3.2020). Wie im Frühjahr darf der Arzt den Patienten fernmündlich bis zu sieben Tage krankschreiben. Eine einmalige fernmündliche Verlängerung um weitere sieben Tage ist möglich. Details (u.a. zur Abrechnung) finden sich unter: https://www.kbv.de/html/1150_48669.php.

Quelle: KBV – AU-Bescheinigung per Telefon wieder möglich

 

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