Erst vor Kurzem wurde die Frist für die verbindliche TI-Anbindung der Arztpraxen um ein halbes Jahr auf den 30.6.2019 verlängert (vgl. News vom 9.10.2018). Trotz der zusätzlichen sechs Monate bestand für die Praxen jedoch die Verpflichtung, die TI-Anbindung bis spätestens Ende 2018 in Auftrag zu geben. Nun hat der Gesetzgeber auch bei dieser Frist nachgebessert. Praxisinhaber können sich demnach noch bis zum 31.3.2019 Zeit für die Bestellung eines Konnektors lassen. Für den Start des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) gilt der 1.7.2019. Das VSDM soll künftig beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis automatisch prüfen, ob der Versicherte noch bei der angegebenen Krankenkasse versichert ist. Ferner werden Änderungen der Versichertendaten (wie z.B. Adresse, Name) automatisch auf dem Chip der Karte vorgenommen. Die Praxen müssen also spätestens Ende Juni 2019 alle erforderlichen Installationen vorgenommen haben und über eine funktionierende TI verfügen. Der Antrag zur Fristverlängerung wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz am 9.11.2018 vom Bundestag verabschiedet.
Quelle: http://www.kbv.de/html/1150_37986.php
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.